Lizenzierung bei einem Systembetreiber (Duales System)
Wer muss sich bei einem Systembetreiber lizenzieren?
Eine Lizenzierung bei einem Systembetreiber ist bei Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher bzw. bei einer vergleichbaren Anfallstelle anfallen, vorgeschrieben. Auch die Kunden von Online-Händlern dürften im Normalfall als private Endverbraucher gelten. Der Systembetreiber (Duales System) übernimmt gegen Gebühr die Entsorgung der Verpackungen. Bagatellgrenzen für kleine Mengen gibt es nicht.
Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen enthält eine ausführliche Auflistung, welche Verpackungen neben der Registrierung lizenziert bzw. nicht lizenziert werden müssen. Ausschlaggebend ist hier, welche Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, aber auch die Größe der Abpackung. Nutzen Sie bei der Suche nach Ihrer Verpackung die Produktgruppenblätter oder die Suchfunktion im Katalog (Suche nach Ware, nicht nach Verpackung, z.B. Mehl).
Vergleichbaren Anfallstellen umfassen zum Beispiel alle Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Niederlassungen von Freiberuflern. Weiter gehören auch kleine Handwerksbetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe dazu. Eine beispielhafte Auflistung, welche Unternehmen zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen finden Sie hier.
Rücknahme-, Informations- und Nachweispflichten:
Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind – also Verpackungen, die hauptsächlich beim Handel, Industriekunden bzw. größere Handwerksbetriebe/Werkstätten bzw. generell im gewerblichen Bereich verbleiben - gilt eine Rücknahmepflicht für die Verpackungen. Sie als Inverkehrbringer müssen (auf Anfrage) Ihre Verpackungen zurücknehmen. Zwischen Lieferanten und Kunden können weitestgehend individuelle Vereinbarungen über die Modalitäten der Rückgabe und/oder die Kostenregelung zur Entsorgung ihrer Verpackungen getroffen werden (§ 15). Über diese Rückgabemöglichkeiten muss durch geeignete Maßnahmen in angemessenem Umfang informiert werden. Es sind auch Nachweise über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen zu führen.
Wie funktioniert die Anmeldung bei einem Systembetreiber (Lizenzierung)?
Sie müssen sich für einen Systembetreiber entscheiden, derzeit sind folgende Systeme zugelassen:
- BellandVision GmbH www.bellandvision.de/
- Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH www.verpackgo.de/
- Eko-Punkt www.eko-punkt.de/
- Interzero Circular Solutions Germany GmbH www.lizenzero.de/
- Landbell AG für Rückhol-Systeme www.landbell.de/
- Noventiz Dual GmbH www.noventiz.de/
- PreZero Dual GmbH www.prezero.de/
- Reclay Systems GmbH www.reclay-group.com/
- Recycling Dual GmbH www.recycling-dual.de/
- Zentek GmbH & Co. KG www.zentek.de/
Eine vollständige Liste der Systeme finden Sie auch hier:
Liste der derzeit zugelassenen Systembetreiber.
Wir empfehlen, sich mehrere Angebote von Systemen einzuholen und zu vergleichen. Manche Systeme haben auf ihrer website auch Gebührenrechner, bei denen man abhängig von Menge/Material der Verpackung einen ersten Hinweis bekommt, was die Lizenzierung kosten wird.
Bei der Anmeldung wird nach der Verpackungsmengen für das Jahr getrennt nach Materialien (Papier/Pappe, Kunststoffe, Metalle, etc.) gefragt. Diese kann zu Beginn geschätzt werden, muss aber am Ende des Jahres mit der tatsächlichen Menge angepasst werden.
Hinweis: Sie müssen auf den Verpackungen KEINE Angaben darüber machen, bei welchem Systembetreiber Sie sich registriert haben. Auch auf Ihrer Homepage und Ihren Rechnungen sind keine Angaben darüber verpflichtend. Bei einem Markennutzungsvertrag mit dem Dualen System Deutschland GmbH kann "Der Grüne Punkt" freiwillig verwendet werden.
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