Mineralische Abfälle: Rechtliche Einordnung
Wie alle Abfallarten, werden auch die mineralischen Abfälle gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung ( AVV) bezeichnet und nach Gefährlichkeit eingestuft.
Die Entsorgung bestimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz ( KrWG) und ist so vorzunehmen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet wird. Die Schadstoffbelastung steuert letzten Endes die Art der Entsorgung und entscheidet über eine weitere Verwertung zum Beispiel als Recycling-Baustoffe, Wiederverfüllung von Abbaustätten, Einsatz im Straßenbau oder über die Beseitigung auf Deponien.
Regelungen zur Verwertung mineralischer Abfälle wurden in der sogenannten Mantelverordnung im Juli 2021 beschlossen. Diese ist seit dem 1. August 2023 in Kraft. Damit konnte eine bundesweit vereinheitlichte Regelung geschaffen werden. Bestandteile der Mantelverordnung sind die Ersatzbaustoffverordnung, die Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung und Altlastenverordnung sowie eine Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung.