Verbot von Einwegkunststoffen
Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen bestimmter Kunststoffprodukte zur einmaligen Verwendung im Rahmen der Einwegkunststoffverbotsverordnung ( EWKVerbotsV) verboten. Einwegkunststoffprodukte, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. Dazu zählen
- Wattestäbchen (ausgenommen medizinische Verwendung)
- Besteck, insbesondere Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen
- Teller
- Trinkhalme (ausgenommen medizinische Verwendung)
- Rührstäbchen
- Luftballonstäbe (ausgenommen ausschließlich industrielle/gewerbliche Verwendungszwecke)
- Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol („Styropor“), für Lebensmittel, die
- dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahmegericht
- in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt werden
- ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können
darunter fallen damit auch „Fast-Food“-Behälter
-> ausgenommen sind Getränkebehälter/-becher, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers mit Lebensmittelinhalt
- Getränkebehälter/-becher aus expandiertem Polystyrol („Styropor“), einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel
Betroffen vom Verbot sind auch mit Kunststoff beschichtete Produkte, also z.B. beschichtete Pappteller oder Trinkhalme und zwar unabhängig davon ob die Beschichtung aus herkömmlichen oder aus biobasiertem und biologisch abbaubarem Kunststoff besteht.
Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff – das ist Kunststoff, der sich zwar zunächst zersetzt, in Form von kleinen Partikeln aber als Mikroplastik in der Umwelt verbleibt.
Die Verbote beziehen sich auf die Abgabe durch den Hersteller. Das heißt, Lagerbestände im Handel und der Gastronomie können noch aufgebraucht werden. So wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte jedoch EU-weit verboten werden und auch der Import aus nicht-EU-Staaten untersagt wird, ist gleichzeitig sichergestellt, dass die verbotenen Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.
Auf der Seite des BMU finden Sie die wichtigsten Fragen zur Einwegkunststoffverbotsverordnung.
IHK-Merkblatt zur Einwegkunststoffverbotsverordnung
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