Die neue EU-Batterieverordnung
Aktuell:
Was ist neu seit dem 18.08.2025?
- aus 3 Batteriearten wurden 5 Batteriekategorien
- es gibt ab 01.01.2026 eine Beteiligungspflicht an einer OfH (Organisationen für Herstellerverantwortung) für jede Batteriekategorie
- die Angabe der chemischen Zusammensetzung der Batterien und die Angabe der Steuer-ID sind erforderlich
Auch wenn Sie vor dem 18.08.2025 bereits registriert waren, müssen Sie bis zum 15.01.2026 folgende Aufgaben erledigen, damit Sie Ihre Registrierungen nicht verlieren:
- beteiligen Sie sich an einer OfH für jede Batteriekategorie
- geben Sie die chemische Zusammensetzung Ihrer Batterien im ear-Portal an
- geben Sie Ihre Steuer-ID an
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Stiftung ear.
Die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Damit wird die bisher geltende Batterierichtlinie abgelöst. Die Vorgaben gelten nach einer Frist von 6 Monaten seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie soll im Rahmen des Green Deals die Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und den Lebenszyklus von Batterien verbessern. Die Verordnung ersetzt die bisher geltende EU-Richtlinie 2006/66/EG und in Zukunft auch das deutsche Batteriegesetz. Zur nationalen Anpassung wurde am 07.10.2025 das neue Batterierechts-Durchführungsgesetzes ( BattDG) beschlossen, welches das bisher geltende deutsche Batteriegesetz ablösen soll. Dieses übernimmt bisher gut funktionierende Strukturen aus dem bisher geltenden Gesetz, beispielsweise im Bereich der Geräte-Altbatterieentsorgung, und überträgt diese auf die neuen Anforderungen der EU-Verordnung. Außerdem werden neue Regelungen gemäß der Verordnung ergänzt.
Mit dieser EU-Batterieverordnung wird erstmals ein vollständiger Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind. Batterien sind eine Schlüsseltechnologie, um den grünen Wandel voranzutreiben, nachhaltige Mobilität zu unterstützen und zur Klimaneutralität bis 2050 beizutragen. Die schrittweise eingeführten Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz sollen gewährleisten, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und der Wirtschaft wieder zugeführt werden. Nach den Sorgfaltspflichten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen erkennen und angehen.
In der Verordnung werden folgende Batterie-Kategorien unterschieden: Allzweck-/ Gerätebatterien, LV-Batterien(Batterien für leichte Verkehrsmittel), Auto-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien, sowie stationäre Batterie-Energiespeichersysteme. Grundlegende Pflichten aus der EU-Verordnung sind teilweise bereits aus dem deutschen Batteriegesetz bekannt, es werden jedoch neue Anforderungen an spezifische Eigenschaften gestellt, die es zu beachten gibt.
Die Vorgaben im Einzelnen:
Angabe des CO2-Fußabdrucks von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren IndustriebatterienEinführung von Leistungsklassen und Grenzwerte für diese BatterienVerwendung von Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien ab 2031Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LV-Batterien, z.B. in E-Bikes) und Allzweck-GerätebatterienEinführung eines digitalen Batteriepasses: zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien müssen digital zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Batteriepass muss ab dem 18. Februar 2027 jeder in Betrieb genommenen LV-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh beiliegen.Definition von ökologischen und sozialen Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Sicherstellung beim Import, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden. Diese müssen ab 2025 entlang der Lieferkette erfüllt werden (gilt ab einem Jahresumsatz von mind. 40 Mio. €).Überarbeitung der Bestimmungen zur Sammlung, Behandlung und Recycling von Altbatterien. Die Sammelrate von Altbatterien soll schrittweise erhöht werden und die Austauschbarkeit von Geräte- und LV-Batterien (durch Fachkräfte) muss gewährleistet werden.
Die Fristen zur Umsetzung dieser Neuerungen unterscheiden sich je nach Batteriekategorie und Anforderungen. Eine Übersicht zu verschiedenen Fristen und Relevanz für die einzelnen Batteriekategorien finden Sie hier.
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