Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Es schreibt eine Registrierung der Hersteller, Importeure bzw. Bevollmächtigte dieser Geräte vor. Diese muss vor dem Markteintritt geschehen und bedarf diverser Vorbereitungen.
Mit dem ersten ElektroG im Jahr 2005 wurde die europäische WEEE-Richtlinie ins deutsche Recht übernommen (WEEE steht für „Waste on Electric and Electronic Equipment”). Die WEEE-Novelle von 2012 führte zum novellierten „ElektroG II“ vom Oktober 2015, welches danach im Jahr 2017 geringfügig ergänzt wurde. Eine weitere Novelle folgte im Mai 2021 (ElektroG III).
Wesentliche Änderungen waren die ab 15. August 2018 geltenden sechs neu formulierten Gerätekategorien gegenüber den früheren zehn Gerätekategorien und die Ausweitung des Geltungsbereiches des Gesetzes. Im Ersten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz 2021 wurden verstärkte Anforderungen an die Rücknahmeverpflichtungen und erweiterte Prüfpflichten zur Registrierung eingeführt.
Für welche Geräte gilt das ElektroG
Das ElektroG gilt für „sämtliche“ Elektro- und Elektronikgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen“.
Ausdrücklich ausgenommen vom Geltungsbereich sind die in § 2 Abs. 2 aufgelisteten Gerätetypen und Fallgestaltungen, z. B. ortsfeste industrielle Großwerkzeuge oder ortsfeste Großanlagen oder die allermeisten Verkehrsmittel oder Geräte, die
- als Teil eines anderen Gerätes, das vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist oder nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt, in dieses eingebaut sind und
- ihre Funktion nur speziell als Teil des anderen Gerätes erfüllen können.
Damit ist z. B. die Steuerungseinheit für eine industrielle Produktionslinie gemeint. Dagegen fallen nicht zwingend notwendige, z. B. nachträglich hinzugebaute, „Zusatzgeräte“ in solchen Produktionslinien im Normalfall in den Geltungsbereich.
Das ElektroG gilt für sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte, die nicht explizit ausgenommen sind. Es gibt folgende sechs Gerätekategorien:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
- Lampen
- Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
- Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte)
- kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
Geräte mit elektrischen Funktionen
Das Gesetz gilt teilweise auch für Möbel oder Kleidungsstücke, die elektrische Funktionen enthalten. Unterschieden wird u.a. danach, ob ein elektrischer Bestandteil funktional und/oder baulich an die Nutzungsdauer des Gesamtproduktes gebunden ist. So gelten zum Beispiel Badschränke mit fest eingebautem beleuchtetem Spiegel, Sportschuhe mit beleuchteter Sohle und elektrisch verstellbare Fernsehsessel komplett als Elektrogeräte. Indiz sei hierbei, dass der elektrische Bestandteil (also z. B. der Motor oder die Leuchte) in das Gesamtprodukt fest eingebaut ist und sich nur unter großer Anstrengung wieder ausbauen lässt. Dagegen sei bei einer Schrankwand mit aufgebrachter LED-Beleuchtung oder bei einem Fahrrad mit Nabendynamo nur der elektrische Teil allein (also die LED-Leiste oder der Dynamo) vom Gesetz betroffen, da hier diese elektrischen Bestandteile auch einzeln zum Nachrüsten in Verkehr gebracht und leicht ausgetauscht werden können.
Ein Gerät wird anhand seiner äußeren Abmessungen in die Kategorie Nr. 4 oder Nr. 5 eingeteilt, sofern diese nicht den speziellen Kategorien Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 6 zugehören.
Mehr Infos:
IHK-Merkblatt Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Informationsseite des Landesamtes für Umwelt
stiftung eletro altgeräte register
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Die Regulierung von Elektrogeräten ist in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie vor einem Export unsere DIHK-Broschüre
mit den länderspezifischen Details.
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