Schutz der Biodiversität in der EU und nationalen Gesetzgebung
Die Politik beschäftigt sich zunehmend mit dem Schutz der Biodiversität und richtet ihre Gesetzgebung danach aus – auf nationaler wie auf EU-Ebene. Dabei nimmt sie auch Unternehmen immer stärker in die Pflicht:
15. UN-Biodiversitätskonferenz (Montreal)
Die UN-Mitgliedsstaaten einigten sich erstmals auf global Ziele zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, aber auch erstmalig auf Mechanismen für eine wirksame Umsetzung der Ziele, Kontrolle und eine angemessene Finanzierung. Die Ergebnisse werden sich zunehmend in der EU-wie in der nationalen Gesetzgebung wiederfinden.
Nähere Informationen finden Sie hier Ergebnisse Weltnaturkonferenz CBD COP 15 (Montreal)
Green Deal und Biodiversität
Die Biodiversitätsstrategie der EU ist Teil des europäischen Green Deals. Ziel ist es, mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket Klimawandel und Umweltzerstörung zu mildern und Europa als ersten Kontinent bis 2050 klimaneutral zu machen.
Inhalte:
* Bis 2050 sollen keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestoßen werden.
* Entkopplung des Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung
* Schutz der biologischen Vielfalt und die Förderung einer nachhaltigen Agrarwirtschaft
Der Green Deal enthält eine umfangreiche Palette an Maßnahmenpaketen, Aktionsplänen und gesetzlichen Novellierungen, die zusammen einen tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel herbeiführen sollen. Von besonderer Bedeutung für eine Vielfalt unter heimischen Tier- und Pflanzenarten ist die EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Aktuell laufen hierzu Verhandlungen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten, deren nationale Umsetzungspläne den EU-Vorgaben gerecht werden müssen.
Nähere Informationen:
EU Green Deal (IHK München)
Im Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) befasst sich der Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard ESRS E4 mit Biodiversität und Ökosystemen. U.a. sind das Festlegen biodiversitätsbezogener Ziele als Teil der Unternehmensstrategie [CW1] und einerWesentlichkeitsanalyse vorgesehen.
Nähere Informationen:
Nähere Informationen zur CSRD (Umweltbundesamt),
Nähere Informationen zur CSRD (IHK München)
,
Informationen zur Umsetzung der CSRD (UBi)
- Sustainability Due Diligence Directive (CSSD):
Neben umfassenden Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von Menschenrechten wird die Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auch Umweltschutz- und Biodiversitätsaspekte umfassen.
Nähere Informationen: Nähere Informationen zur CSSD (Umweltbundesamt)
Auch die EU Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (Entwaldungsverordnung) hat einen direkten Bezug zum Schutz der Biodiversität.
Nähere Informationen:
Nähere Informationen entwaldungsfreie Lieferkette (IHK)
- EU-Taxonomie und Biodiversität:
Erhöhung der Transparenz im Finanzsektor und bei großen Firmen mit dem Ziel, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu fördern. Mit der Taxonomie sind 6 Umweltziele verbunden, u.a. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Nähere Informationen: Schutz der Biodiversität in der EU und nationalen Gesetzgebung
Nähere Informationen: Biodiversität und EU-Taxonomie (IHK München)
- Nationale Biodiversitätsstrategie:
Auf nationaler Ebene wird aktuell an der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gearbeitet, um diese an globale wie europäische Vorgaben anzupassen. Der derzeit vorliegende Entwurf enthält auch spezifische Anforderungen für Unternehmen und Finanzinstitute. Bis 2030 sollen demnach die Auswirkungen auf Ökosysteme und Ökosystemleistungen in allen privaten und öffentlichen Finanzentscheidungen als Entscheidungskriterium berücksichtigt werden.
Nähere Informationen unter: Nationale Biodiversitätsstrategie (BMUV)