Gößl: „Laues Lüftchen statt Rückenwind für die Wirtschaft“
Das im Gesetz enthaltene Entlastungsvolumen für die Wirtschaft ist im langwierigen Gesetzgebungsverfahren von zunächst angekündigten 7 Milliarden Euro auf nur noch 3,2 Milliarden Euro geschrumpft. Zudem werden steuerliche Erleichterungen wie bessere Abschreibungsmöglichkeiten und der steuerliche Verlustvortrag zeitlich viel zu eng befristet, kritisiert der BIHK.
Bei den Buchführungspflichten kommt es immerhin für kleinere Unternehmen zu einer Bürokratieentlastung. Allerdings werden durch das Gesetz alle Unternehmen verpflichtet, ab 2025 elektronische Rechnungen empfangen und archivieren zu können – eine Neuregelung, die nach BIHK-Einschätzung insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen wird.