IHK: Bund muss Verlängerungen der Hilfsprogramme zügig umsetzen
Bislang gingen rund 47 Prozent der bewilligten Gelder an Antragsteller aus dem Gastgewerbe, also Hotels, Restaurants, Diskotheken, Bars und CateringUnternehmen. Mit einem Anteil von rund 12 Prozent folgt der Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, zu dem unter anderem Museen, Theater, Konzertveranstalter, Freizeitparks und Fitnessstudios gehören. Weitere 12 Prozent der Corona-Hilfen gingen an Betriebe aus dem Einzel- und Großhandel. Im Schnitt beträgt die Auszahlung im Falle eines erfolgreichen Antrags rund 25.000 Euro.
„Die Summe von sechs Milliarden Euro unterstreicht die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft und deckt dennoch nur einen Teil der pandemiebedingten Kosten und Verluste ab“, sagt Klaus Josef Lutz, Präsident der IHK für München und Oberbayern. „Während die meisten Betriebe nun endlich wieder voll durchstarten, sind Branchen wie die Veranstaltungswirtschaft und Gastronomie sowie ihre Dienstleister und Zulieferer nach wie vor von Schließungen und Einschränkungen betroffen und weiter auf Hilfen angewiesen. Daher begrüßen wir die Verlängerungen der Überbrückungshilfe III plus und der Neustarthilfe plus bis Ende September. Hier ist der Bund jetzt gefordert, so schnell wie möglich die dafür notwendigen Antrags- und Bearbeitungsplattformen bereitzustellen, damit das Geld schnell ankommt und die andauernde Durststrecke dieser Unternehmen überbrückt.“
Zu den von der IHK München administrierten Wirtschaftshilfen von 6,2 Milliarden Euro kommen nochmal 2,2 Milliarden Euro aus den von den Bezirksregierungen des Freistaats zu Beginn der Corona-Krise ausgezahlten Soforthilfen an Unternehmen und Selbstständige.
Anträge auf Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe sowie deren Verlängerungen können noch mindestens bis zum 31. Oktober gestellt werden. Alle Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen auch unter
www.ihk-muenchen.de/corona
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