Leistungsverpflichtungen im Kontext der Gesamtverteidigung
Im Falle einer Krise oder eines Verteidigungsfalls wird die öffentliche Hand stärker auf die Unterstützung der Wirtschaft angewiesen sein. Unternehmen können durch öffentliche Aufträge zur Sicherstellung wichtiger Dienstleistungen und Güter beitragen. Besonders in den Bereichen Logistik, Versorgung, IT-Sicherheit, Bau und Infrastruktur kann zu großer Nachfrage kommen.
Beispielfälle für die Zusammenarbeit zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Hand sind der sogenannte Host Nation Support (HNS), die Convoy Support Center (CSC) oder Leistungsverpflichtungen im Rahmen der gesamtstaatlichen Verteidigung.
Der Begriff Host Nation Support (HNS) beschreibt die Unterstützung ausländischer Streitkräfte durch das Gastland, wobei innerhalb der Bundeswehr zwischen drei wesentlichen Arten dieser Unterstützung differenziert wird:
- Erstens die Bereitstellung von Leistungen im Inland für ausländische Truppen
- Zweitens die Unterstützung eigener Truppen während ihres Transits durch andere Länder
- Drittens die Bereitstellung von Unterstützung in Einsatzgebieten Deutschland nimmt dabei eine doppelte Rolle ein: Es fungiert nicht nur als Gastgeber für internationale Streitkräfte, sondern nutzt auch die Gastfreundschaft anderer Nationen, um unsere eigenen Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen zu unterstützen.
Die Convoy Support Center (CSC) sind im Grunde genommen Rast- und Sammelplätze für die marschierenden Truppen. Sowohl Mensch als auch Material bereiten sich dort mit logistischer Unterstützung durch Dritte auf ihre nächste Etappe vor. Vor Ort müssen sie mit Verpflegung, Betten, Treibstoff, Ersatzteilen und allem, was sie benötigen, versorgt werden.
Grundsätzlich können CSC auch in an der Marschroute liegenden militärischen Liegenschaften eingerichtet werden, weil dort die entsprechenden technischen und räumlichen Voraussetzungen ideal vorhanden sind. Für den Fall dringend benötigter CSC müssen daher jederzeit andere – zivile – Objekte mit vergleichbarem möglichen Wirkungspotenzial rechtzeitig identifiziert und betrieben werden, um zeitnah an jeder denkbaren Marschroute die erforderliche „Rastplatz-Unterstützung“ vollumfänglich leisten zu können. Für den Betrieb dieser CSC sind daher gerade zivile Behörden, Polizei und Blaulichtorganisationen sowie Vertragspartner aus der Wirtschaft erforderlich.