Innovations- und Investitionskraft der Unternehmen stärken
Eine Harmonisierung steuerlicher Regelungen innerhalb der EU bzw. der OECD ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Übererfüllung bei der nationalen Umsetzung führt jedoch zu bürokratischen und finanziellen Zusatzlasten für Unternehmen. Dadurch gebundene Ressourcen hemmen die notwendige Investitions- und Innovationskraft, um im internationalen Umfeld wettbewerbsfähig zu sein. Deutschland braucht erfolgreiche und innovative Unternehmen, die am Standort verbleiben oder sich neu ansiedeln wollen. Daher sollten:
- europäische und supranationale Vorgaben für alle Unternehmensgrößen nur im Mindestmaß umgesetzt werden
- innovative Unternehmen mit einem Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung sowie mit der Umsetzung eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens bei Quellensteuern (insbesondere bei Lizenzvereinbarungen) gestärkt werden
- beschleunigte Abschreibungen durch eine dauerhafte degressive Abschreibung ermöglicht sowie erhöhte Grenzen (5.000 Euro) für geringwertige Wirtschaftsgüter genutzt werden, um die Investitionstätigkeit von Unternehmen anzureizen