Aufbau der Prüfung zum Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
- Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung und in eine mündliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, nachdem die schriftliche Prüfung abgelegt worden ist.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ermöglichen. Sie sind aufeinander abzustimmen und so zu gestalten, dass jeder Prüfungsbereich thematisiert wird. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs. In der Präsentation hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, eine komplexe Aufgabe der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Das Thema muss aus dem Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ oder aus dem Prüfungsbereich „Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ stammen und diesen mit dem Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ verknüpfen. Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.