Neuordnung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen 2022
Die dynamische Entwicklung vieler Branchen sowie die zunehmende Digitalisierung gaben Anlass, die bisher bestehenden Ausbildungsberufe kritisch unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, inwieweit sich Inhalte aus den neuen Wachstumsbereichen in die Ausbildung integrieren lassen. Es gilt nun, Weichen dafür zu stellen, dass die betroffenen Branchen nachhaltig für künftige Entwicklungen gerüstet sind und über entsprechend qualifizierte Nachwuchskräfte verfügen.
Zum 1. August 2022 tritt eine Neuordnung des Ausbildungsberufes Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (ehemals Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) in Kraft.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. ( siehe VO Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist es möglich, den Ausbildungsberuf an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis anzupassen. Das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen wird deshalb neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst.
In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche kam es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die unter anderem durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben werden.
Die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sind zwar schon länger digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und führt somit zu Veränderungen der Geschäftsprozesse und Arbeitsformen. Deshalb sollen vor allem digitale Kompetenzen für die Auszubildenden intensiver verankert sein, um eine breite Kernqualifikation entwickeln zu können.
Unter anderem wird es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 statt einer Zwischenprüfung und gesonderten Abschlussprüfung geben.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 haben wir für Sie umgeschrieben.