Wie gestaltet sich die Maut in Deutschland?
Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) ab 3,5 Tonnen. Fahrzeugkombinationen sind nur dann mautpflichtig, wenn das Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Einbau einer On-Board Unit (OBU) in Erwägung ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei Toll Collect oder einem EETS-Anbieter registrieren. Einbautermine sind aktuell je nach Standort nur mit Wartezeiten zu erhalten. Weitere Informationen zu den Serviceanbietern finden Sie hier.
Wann gilt die "Handwerkerausnahme"?
Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Eine entsprechende Liste der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 BFStrMG (Stand: Mai 2024) finden Sie hier. Die Liste ist lt. dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) abschließend.
Sollte Ihr Unternehmen Fahrten durchführen, welche unter den Vorraussetzungen der Handwerkerausnahme stattfinden, können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse bei der TollCollect. melden.
Bitte beachten Sie: Das Gesetz sieht bei der Handwerkerausnahme keine generelle, sondern eine fahrtbezogene Mautbefreiung vor. Fahrten, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, sind mautpflichtig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit 1. Dezember 2023 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für die Maut. Neben den direkten Kosten für die Infrastruktur werden nun auch die sogenannten externen Kostenn des Verkehrs (Lärm, Schadstoffausstoß) berücksichtigt. Die Höhe des sog. CO2-Aufschlags richtet sich dabei nach den neu eingeführten CO2-Emissionsklassen.