Was sollten Unternehmer beim Kauf eines Lastenrades beachten?
Überlegen Sie vor dem Kauf eines Lastenfahrrades genau, welche Lasten Sie transportieren möchten. Bis zu 250 oder 300 kg Zuladung gibt es für jeden Anspruch Lastenfahrräder, die teilweise individuell mit dem passenden Aufbau ausgestattet werden. Nahezu alle Lastenfahrrad-Modelle sind sowohl als klassisches Fahrrad als auch als E-Lastenrad mit leistungsstarkem Elektromotor zur Unterstützung des Fahrers erhältlich.
Mit dem Lastenfahrrad dürfen Sie auf Radwegen fahren. Das Abstellen auf dem Gehweg ist erlaubt, wenn keine Fußgänger behindert werden. Auch am Straßenrand dürfen Sie Ihr Lastenfahrrad parken, allerdings ist dann bei Dunkelheit eine Beleuchtung Vorschrift. Die Deutsche Bahn nimmt Lastenräder im Fernverkehr mit, wenn im gewünschten Zug zwei Tandemstellplätze frei sind und diese vor Fahrtantritt reserviert wurden. In Nahverkehrszügen sind die Regelungen zur Mitnahme von Lastenrädern sehr individuell. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg schließt die Mitnahme flächendeckend aus. In Nordrhein-Westfalen ist eine Mitnahme teilweise möglich. Für München und Umgebung erfragen Sie die örtlichen Regeln bitte bei den betreffenden Verkehrsgesellschaften.
Tipp: Denken Sie daran, ein Lastenrad immer mit einem hochwertigen Schloss zu sichern, auch eine Diebstahlversicherung ist eine Überlegung wert.
Einfache Lastenräder ohne Elektromotor sind ab etwa 1.000 Euro erhältlich, für hochwertige E-Lastenräder kommen schnell Anschaffungskosten in Höhe von 5.000 Euro zusammen. Im Vergleich zu normalen Fahrrädern ist das teuer. Aber im Verhältnis zu den Anschaffungs-, Verbrauchs- und Unterhaltskosten für ein Auto sind die Belastungen gering.
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