Pedelec und eBike – Typen und Regeln
Sobald Sie sich mit dem Thema Elektrofahrräder beschäftigen, kommen Fragen nach den verschiedenen Antriebsarten und den unterschiedlichen Bezeichnungen für die Modelle auf. Zum Einstieg verschaffen wir Ihnen einen Überblick.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem eBike?
Umgangssprachlich und in der Werbung werden die Begriffe Pedelec und eBike oft synonym verwendet. Doch in der Funktionsweise und bei den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es große Unterschiede zwischen Pedelec und eBike.
- Pedelec: Der Elektromotor eines Pedelecs (Pedal Electric Cycle) arbeitet nur, wenn der Fahrer selbstständig in die Pedale tritt. Das Fahren wird durch den zusätzlichen Schub leichter. Hört der Fahrer auf, in die Pedale zu treten, schaltet der Motor ab. Zusätzlich ist es beim Pedelec möglich, zu wählen, wie stark der Motor die eigene Trittleistung unterstützen soll.
- eBike: Bei diesem Elektrofahrrad arbeitet der Motor eigenständig und sorgt auch für Schub, wenn der Fahrer nicht tritt. Wie bei einem Motorrad gibt der Fahrer über einen Drehgriff am Lenker „Gas“. Eigenständiges Treten entlastet den Elektromotor und schont den Akku, es ist aber für das Fahren nicht erforderlich.
Tipp: Pedelecs sind auch mit Anfahrhilfe erhältlich. Bei diesen Modellen beschleunigt der Motor auf Knopfdruck auf bis zu 6 km/h, um das Antreten aus dem Stand zu erleichtern.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?
Auch beim Pedelec sind zwei unterschiedliche Modelle erhältlich. Hier liegen die Unterschiede:
- Pedelec: Die Trittunterstützung arbeitet bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Schnelleres Fahren ist möglich, muss aber aus eigener Kraft passieren.
- S-Pedelec: Hier steht das „S“ für „schnell“. Ein S-Pedelec unterstützt den Fahrer bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h. So können selbst Untrainierte mit dem Fahrrad Geschwindigkeiten wie mit einem 50-ccm-Motorroller erreichen.
eBikes und S-Pedelecs machen nur einen Bruchteil der Elektrofahrräder aus. Pedelecs stellen mehr als 90 Prozent der Fahrräder mit Elektromotor. Hier ist eine große Modellauswahl erhältlich. Auch Rennräder, Mountainbikes und Falträder sind mit Motor auf dem Markt. Die Reichweite hängt von der Größe des Akkus, der Fahrweise und dem Gelände ab. Kalkulieren Sie 30 bis 50 Prozent weniger ein, als vom Hersteller unter Laborbedingen ermittelt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Fahren mit Pedelec und eBike
Da Fahrer mit einem Pedelec oder einem eBike ganz unterschiedliche Geschwindigkeiten erreichen, hat der Gesetzgeber unterschiedliche Regeln für Pedelec und eBike festgelegt.
Wer darf wo Pedelec fahren?
Das Pedelec gehört zu den am meisten genutzten elektrischen Fahrrädern. Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) rollen 85 bis 97 Prozent aller elektrischen Fahrräder in Form eines Pedelecs über deutsche Straßen. Für Pedelecs gelten folgende Vorgaben:
- Trittunterstützung bis max. 25 km/h
- Nenndauerleistung des Motors max. 250 Watt
- Anfahrhilfe bis max. 6 km/h erlaubt
- keine Helmpflicht
- keine Führerscheinpflicht
- keine gesetzliche Altersbeschränkung
- keine Versicherungspflicht
- EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erforderlich
- Mitnahme von Kindern im Kindersitz oder Fahrradanhänger erlaubt
Da das Pedelec dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt ist, dürfen Fahrer Radwege nutzen. Es gibt im Vergleich zum klassischen Fahrrad keine Einschränkungen.
Tipp: Auch wenn ein Fahrradhelm nicht vorgeschrieben ist, ist das Tragen aus Sicherheitsgründen sehr empfehlenswert.
Wer darf wo S-Pedelec fahren? Da Fahrer mit einem S-Pedelec deutlich schneller unterwegs sein können als mit einem Pedelec, gelten für diese elektrischen Fahrräder strengere Regeln. Denn rechtlich gelten S-Pedelecs als zweirädriges Kleinkraftrad der EU-Kategorie L1e-B (Modelle mit drei Rädern L2e; Modelle mit vier Rädern L6e).
- Trittunterstützung bis max. 45 km/h
- bis 31.12.2016 max. 500 Watt Motorleistung
- seit 01.01.2017 Motorleistung max. 4 kW, bei maximal vierfacher Unterstützung der Fahrleistung
- Fahrhilfe bis max. 18 km/h ohne Treten zulässig
- Helmpflicht
- Führerschein der Klasse AM (Kleinkraftrad) oder der Klasse B erforderlich
- Mindestalter 15/16 Jahre (je nach Bundesland)
- Haftpflichtversicherung inkl. Versicherungskennzeichen vorgeschrieben
- Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt
- Mitnahme von Kindern im Kindersitz oder Kinderanhänger verboten
Auch während der Fahrt gelten für S-Pedelecs andere Regeln als für Fahrräder oder normale Pedelecs:
- Die Nutzung von Radwegen inner- und außerorts ist nicht erlaubt.
- Fahrer von S-Pedelecs dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn diese explizit für S-Pedelecs freigegeben sind. Ein Schild, das Mofas die Nutzung erlaubt, genügt nicht.
- Falsch herum in Einbahnstraßen einzufahren, ist verboten – selbst wenn die Einfahrt für Fahrräder erlaubt ist.
Tipp: Anders als zum Beispiel in Italien tun Fahrer von S-Pedelecs in Deutschland der Helmpflicht mit einem handelsüblichen Fahrradhelm genüge.
Wer darf wo eBike fahren?
Da ein eBike komplett ohne Trittkraft des Fahrers bewegt werden kann, entspricht es einem elektrischen Leichtmofa. Deshalb gelten hier folgende Regeln:
- Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Motorleistung max. 4 kW
- Fahren ohne eigene Kraft möglich
- Helmpflicht
- Führerschein der Klasse M oder der Klasse B erforderlich
- Mindestalter 15/16 Jahre (je nach Bundesland)
- Haftpflichtversicherung inkl. Versicherungskennzeichen erforderlich
- Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt
- keine Mitnahme von Kindern in Sitzen oder Anhängern
Da ein eBike rechtlich behandelt wird wie ein Roller mit 50 ccm, ist das Fahren auf Radwegen und Fahrradstraßen verboten.
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