So werden Sie IHK-Sachverständige/r
Für eine Bestellung als Sachverständige/r sind folgende Schritte notwendig:
- Persönliches Informationsgespräch mit einem/r Fachberater/in
- Antragstellung
- Prüfung der persönlichen Eignung
- Prüfung der fachlichen Eignung
- Vereidigung
Persönliches Informationsgespräch
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrer Antragstellung einen Beratungstermin für Informationen über die genauen Bestellungsvoraussetzungen und Anforderungen unter 089 5116-0 oder sachverstaendige@muenchen.ihk.de.
Wir beraten Sie gerne - telefonisch, virtuell und vor Ort.
Antragstellung
Wer an einer öffentlichen Bestellung als Sachverständige/r interessiert ist, kann einen schriftlichen Antrag
bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern stellen. Bitte geben Sie im Antrag das genaue Sachgebiet an und fügen Sie folgende Dokumente bei:
- ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
- antragsrelevante Zeugnisse, Diplome und andere Urkunden über akademische Titel und Grade
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Kostenübernahmeerklärung
- Referenzliste mit Angabe von Personen, die Auskunft über die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde geben können
- Zustimmungserklärung des Arbeitgebers bei Antragstellern in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (Nebentätigkeitsgenehmigung) - siehe auch Anhang im Antragsformular
- mindestens drei selbstständig erstellte Gutachen auf dem beantragten Sachgebiet
- weitere wissenschaftliche Ausarbeitungen, Untersuchungen, Veröffentlichungen oder Aufsätze
Prüfung der persönlichen Eignung
Zunächst erfolgt eine Anhörung durch den Sachverständigenausschuss. Die Anhörung findet in Form eines Gesprächs vor dem sogenannten Vorprüfungsausschuss statt, in dem Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausgesprochen werden.
Prüfung der fachlichen Eignung
Die Überprüfung der besonderen Sachkunde findet vor einem Fachgremium statt. Die Prüfung bezieht sich auf vorgelegte Unterlagen und umfasst eine schriftliche Aufgabenstellung, die unter Aufsicht zu fertigen ist. Im nächsten Schritt schließt sich ein Fachgespräch an. Bei Bedarf kann zusätzlich eine praktische Überprüfung an einem Objekt stattfinden.
Vereidigung
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung werden Sie beim nächsten Termin zur Vereidigung vorgesehen. Hier erhalten Sie nach offizieller Belehrung und Abnahme der Eidesleistung Ihren Sachverständigenausweis, -stempel und Ihre Bestellungsurkunde.