Muster

Mediationsklausel für Arbeitsverträge

Sie möchten Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitsverträgen in einer Mediation klären? Hier finden Sie das Muster einer Mediationsklausel für Arbeitsverträge.

Muster einer Mediationsklausel für Arbeitsverträge

Mediationsklausel Arbeitsvertrag

(Stand: 01. Januar 2023)

Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang ‎mit diesem Arbeitsvertrag prüfen ‎die ‎Arbeitsvertragsparteien stets die Durchführung eines Mediationsverfahrens ‎nach der Media‎tionsordnung des MediationsZentrums der IHK für München und ‎Oberbayern.‎

‎ Für die Dauer des Mediationsverfahrens sollen die Parteien auf die Erhebung ‎einer ‎Klage verzichten. Sofern die Klageerhebung zur Wahrung von ‎Ausschlussfristen oder ‎Klagefristen notwendig ist, sollen die ‎Arbeitsvertragsparteien das Ruhen des ‎Gerichtsverfahrens herbeiführen.‎

Optionaler Zusatz:‎

‎Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf die Durchführung einer Mediation, ‎kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber die Verfahrenskosten ‎trägt.‎

Rechtliche Hinweise zur Benutzung:

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellt die IHK München und Oberbayern Musterverträge zur Verfügung.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.

Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist.

Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.