Häufige Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Rund um das Thema der EÜR werden einige Fragen immer wieder gestellt. Die folgenden Antworten helfen beim weiteren Verständnis der EÜR-Eigenschaften und -Regeln.
Welchen Vorteil haben Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Subtraktion der Ausgaben von den Einnahmen, am Ende der Rechnung bleibt ein Gewinn oder Verlust über.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Die Aufbewahrungsfrist von Jahresabschlüssen beträgt zehn Jahre, in der Regel müssen die zugehörigen Belege ebenfalls entsprechend lange aufbewahrt werden. Es gilt der Grundsatz: keine Buchung ohne Beleg. Belege weisen nach, dass Ausgaben tatsächlich stattgefunden haben und woher Einnahmen stammen.
Wann muss ich eine Bilanz anfertigen?
Gewerbetreibende haben die Gewinnermittlungsmöglichkeit einer EÜR nur dann, wenn:
- der Umsatz bei maximal 800.000 €
- und der Gewinn bei maximal 80.000 € liegen (§ 141 Abgabenordnung)
- und sie nicht nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen verpflichtet sind Bücher zu führen (z. B. Rechtsform GmbH, AG, OHG, KG, Handelsgewerbe, mit erforderlichem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, die nach Handelsrecht bilanzieren müssen) (§ 140 Abgabenordnung).
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, muss zwingend eine Bilanz erstellt werden (vgl. § 141 Abgabenordnung). Bei Überschreiten der Umsatz- oder Gewinngrenze muss Ihnen das Finanzamt allerdings mitteilen, dass Sie buchführungspflichtig sind. Die steuerliche Buchführungspflicht beginnt dann in dem Jahr, das auf diese Mitteilung des Finanzamts folgt.
Was sind die Unterschiede zwischen EÜR und Bilanzierung?
Ein Hauptunterschied ist der Eintragungszeitpunkt von Einnahmen und Ausgaben. Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zufluss- und Abflussprinzip, dabei ist der Zeitpunkt des Geldeingangs oder -ausgangs entscheidend. Wann eine Rechnung ausgestellt wurde, spielt keine Rolle, sondern wann diese bezahlt wird. Im Gegensatz zur Bilanzierung ist es unerheblich, wann eine Forderung oder Verbindlichkeit entstanden ist. Damit entfällt die Notwendigkeit der doppelten Buchführung.
Im Rahmen der doppelten Buchführung wird hingegen jeder Geschäftsvorfall zweifach auf den Soll- und Habenkonten eingetragen. Die EÜR erfasst nur Einnahmen und Ausgaben des Betriebs. Bei der EÜR gibt es lediglich bei den Anschaffungskosten für langlebige Wirtschaftsgüter eine Ausnahme, dabei werden die Kosten auf den gesamten Zeitraum der Nutzung geltend gemacht. Ein weiterer Unterschied: Die Bilanzierung erfordert eine regelmäßige Inventur mit Überprüfung der Warenbestände. Unternehmer mit Berechtigung zum Ausfüllen der EÜR müssen keine Inventur vornehmen.
Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres
- Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftjahres
- + Entnahmen
- - Einlagen
= Gewinn
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn
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