Rund um die betriebliche Weihnachtsfeier

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© Janina Dierks / fotolia

Eine Weihnachtsfeier im Betrieb ist eine gute Gelegenheit, den Zusammenhalt zu stärken. Was müssen Sie alles beachten? Nicht zuletzt bei den Steuern?

Inhalt

Wer darf, muss und kann zur Weihnachtsfeier?

Welche Mitarbeiter werden einladen?

Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht, alle Mitarbeiter einzuladen. Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz wird man in der Regel aber von einem allgemeinen Teilnahmerecht ausgehen müssen.
Zudem gilt: Wenn die Veranstaltung von vornherein auf einen kleinen Interessentenkreis beschränkt ist, kann das Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz haben.

Notdienst: Wenn Mitarbeiter notwendig sind, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, dann können Sie diejenigen von der Feier ausschließen. In der Praxis wird sich dies aber einvernehmlich lösen lassen.

Ist eine Weihnachtsfeier eine Pflichtveranstaltung für Ihre Beschäftigten?

Nein, Ihre Beschäftigten müssen Ihrer Einladung nicht nachkommen. Fällt die Weihnachtsfeier in die Arbeitszeit, dürfen sie aber nicht nach Hause gehen, sondern müssen arbeiten.

Ist die Zeit auf der Weihnachtsfeier Dienstzeit?

Wenn die Feier in die reguläre Arbeitszeit fällt, wird in der Regel eine Fortzahlung der Vergütung vereinbart sein. Darüber hinaus kommt es darauf an, was vereinbart oder wie es in den vergangenen Jahren gehandhabt wurde.

Steuern und die betriebliche Weihnachtsfeier

Betriebliche Weihnachtsfeiern sind steuerbegünstigt. Dafür gibt es jedoch einige Regeln.

Ausgaben für eine betriebliche Weihnachtsfeier sind steuerlich absetzbar

  • Voraussetzung dafür ist, dass es nicht mehr als zwei solcher betrieblichen Feiern pro Jahr gibt.

Steuerfreiheit für die Beschäftigten:

  • Den Beschäftigten entsteht kein zu versteuernder geldwerter Vorteil, solange der Aufwand pro Beschäftigten nicht mehr als 110 Euro beträgt.
  • Liegt der Betrag darüber, muss dieser zusätzliche Betrag vom Beschäftigten versteuert werden.
  • Achtung: Die Aufwendungen verstehen sich mit Umsatzsteuer. Auch Kosten, die dem Beschäftigten nur mittelbar zugute kommen, wie für Sanitäter oder ähnliches, müssen mit eingerechnet werden.

Kann der vom Beschäftigten zu versteuernde geldwerte Vorteil pauschal abgegolten werden?

Ja, das geht. Die pauschale Lohnsteuer beträgt 25 Prozent.

Wie sieht es mit Angehörigen von Beschäftgten aus, die zur Weihnachtsfeier kommen?

Grundsätzlich können auch Betriebsfremde zur Weihnachtsfeier eingeladen werden. Für diese gilt jedoch kein zusätzlicher Betrag von 110 Euro pro Kopf. Das heißt, die Aufwendungen werden durch die Anzahl der Beschäftigten geteilt. Dieser Betrag ist maßgeblich für die Steuer.