Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit ist eine gute Alternative, um wieder auf eigenen finanziellen Füßen zu stehen. Erfahren Sie mehr!
Inhalt
Durchführung der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Folgende Stellen können die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
- Stadt München, Referat für Wirtschaft, Link: RAW
- Handwerkskammern,
- Industrie- und Handelskammern,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Voraussetzungen
- Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
- Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben
Benötigte Unterlagen
Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Lebenslauf
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen.
Verfahrensablauf
Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.
Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie nehmen Kontakt mit Ihrer fachkundigen Stelle auf,
- Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan, Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
- Oft ist es notwendig, der fachkundigen Stelle die Unterlagen vorab zuzuschicken.
Nach Beurteilung erhalten Sie von der fachkundigen Stelle die Einschätzung, die Sie dann selbst der Agentur für Arbeit übermitteln.
Dauer
Bitte erkundigen Sie sich bei der fachkundigen Stelle zur Bearbeitungsdauer. Bei der IHK ist die Dauer derzeit 4 bis 6 Wochen ab Rechnungstellung.
Gebühren
In der Regel wird eine Gebühr durch die fachkundige Stelle erhoben. Bei der IHK ist die Gebühr einmalig 250 EUR.
Nutzung der Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) als Plattform
Die IHK Unternehmenswerkstatt ist ein kostenfreies Online Portal, das Gründerinnen und Gründer, Übergebende und Unternehmen unterstützt. Im Verbund mit vielen Industrie- und Handelskammern bündelt die Unternehmenswerkstatt Deutschland umfangreiches Wissen und Expertise, um Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Vorhaben zur Seite zu stehen. Das Portal bietet die Vorteile der digitalen Welt kombiniert mit einer persönlichen Beratung durch IHK-Experten an. Durch regional abgestimmte Angebote ist es möglich, eine neutrale, kompetente und ortskundige Betreuung der
Nutzer zu gewährleisten.
Erste Schritte in der Unternehmenswerkstatt:
- Registrieren Sie sich mit wenigen Angaben in der Unternehmenswerkstatt Deutschland.
- Legen Sie Ihr Projekt an: Gründung, Nachfolge oder Unternehmenssicherung.
- Entscheiden Sie, ob Sie alleinein der Unternehmenswerkstatt arbeiten oder Ihr Team freischalten möchten.
- Binden Sie auf Wunsch IHK-Berater ein, um gemeinsam im Tool zu arbeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Sie bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Daten erhält und können Ihr Konto jederzeit wieder löschen.
- Geschützter Arbeitsraum: Die Unternehmenswerkstatt bietet Ihnen einen sicheren digitalen Arbeitsraum zur Umsetzung Ihrer Geschäftsideen und Unternehmenspläne. Ob Gründung, Nachfolge oder Unternehmenssicherung, ob Sie alleine arbeiten oder im Team, teilen Sie Ihre Pläne mit der Bank oder Investoren und bewahren Sie alle wichtigen Dokumente an einem Ort auf. So schaffen Sie Vertrauen, sowohl digital als auch persönlich.
Generell empfiehlt sich die Erstellung eines umfassenden Businessplans ( Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum. Nutzen Sie die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) für die Erstellung des Businessplans und hinterlegen Sie dort Ihre Dokumente. Bitte registrieren Sie sich dort mit Ihrem Projekt. Link: Unternehmenswerkstatt Deutschland
Informationen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I sowie zur Dauer und Höhe dieser Leistung finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.
Mit dem dort zur Verfügung gestellten Programm (Selbstberechnung Arbeitslosengeld I) können Sie auch einfach und schnell die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes berechnen
Arbeitslosengeld (ALG)-II Bezieher können bei ihrer Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld und anderen Leistungen nach SGB II gefördert werden. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum ALG-II vom Jobcenter bzw. der ARGE (Sozialamt + Agentur für Arbeit) bezahlt. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Den Gründungszuschuss können ALG-II Empfänger allerdings in der Regel nicht erhalten.
ARGEN und Jobcenter gewähren im Rahmen von Einstiegsgeld ergänzend zum ALG-II in der Regel für die Dauer von 6 bis 12 Monaten die Hälfte der ALG-II-Regelleistung als Zuschuss. Grundsätzlich kann Einstiegsgeld für maximal 24 Monate bewilligt werden.Darüber hinaus sind weitere Förderleistungen nach SGB II zum Aufbau einer Selbstständigkeit möglich.
Wichtig: Überzeugen Sie Ihren Fallmanager von der beabsichtigten Selbstständigkeit, denn einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld und andere Hilfen gibt es nicht!
Anders als beim Gründungszuschuss ist für die Beantragung von Einstiegsgeld und weiteren Förderungen nach SGB II vom Gesetzgeber keine Stellungnahme bzw. Vorlage eines Unternehmenskonzeptes bzw. Businessplans vorgeschrieben. Allerdings verlangen ARGEN und Jobcenter häufig dessen Erstellung und Prüfung (Stellungnahme).
Anlaufstellen, die für die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes in Frage kommen, finden Sie in unserem Merkblatt zum Gründungszuschuss (siehe Downloads).
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann große Vorteile bringen und trägt zu einer besseren Risikoabsicherung in der ersten Zeit nach der Gründung bei. Selbständige können sich auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiter versichern (=Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag). Dies bringt für Sie als Gründer Vorteile, da Sie sich so das Recht auf den Bezug von Arbeitslosengeld sichern können, wenn sich später herausstellt, dass Ihr Gründungsvorhaben nicht erfolgreich ist. Sie schaffen sich damit einen zusätzlichen Risikopuffer. Hinweis: Ansprüche durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung treten erst dann ein, wenn etwaige noch vorhandene Anspruchszeiten nach ALG-I aufgebraucht sind. Geregelt ist unter anderem,
- dass gelegentliche Abweichungen von der wöchentlichen Mindeststundenzahl von 15 Stunden, die eine der Voraussetzungen für die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung darstellt, unberücksichtigt bleibt, wenn sie von geringer Dauer sind.
- dass der Antrag in einem Zeitraum von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen ist.
- um zu vermeiden, dass Selbständige Zeiten der freiwilligen Versicherung wiederkehrend mit Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs verbinden, ist nach einem zweimaligen Bezug von Arbeitslosengeld die erneute Absicherung der gleichen selbständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.
- eine Kündigungsmöglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung erstmals nach Ablauf von fünf Jahren.
Mehr Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
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Worum handelt es sich beim sogenannten Gründungszuschuss und wie beantragt man ihn ?
Mit dem Gründungszuschuss fördert die Agentur für Arbeit den Sprung aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Dabei sind einige Antrags- und Fördervoraussetzungen zu beachten.