Nachweise bzw. einzureichende Unterlagen
Für die Anerkennung der fachlichen Eignung sind vom Antragsteller Nachweise zur leitenden Tätigkeit und zu all den erworbenen Kenntnissen in den genannten Sachgebieten vorzulegen. Ebenso ist nachzuweisen, dass die operativen Aufgaben tatsächlich eigenständig ausgeführt worden sind.
Beispielhaft zeigen folgende Unterlagen die Beschäftigung mit den Themenfeldern eines Unternehmers des Güterkraftverkehrs auf, sofern sie inhaltlich aussagekräftig sind und der Name des Antragstellers auf dem Dokument versehen ist:
- Vorlage eines Arbeitsvertrages oder einer Gewerbeanmeldung
- Lebenslauf (beruflicher Werdegang)
- Handlungsvollmachten oder eingeräumte Prokura
- Sozialversicherungsnachweise für die Fahrer
- Bankvollmachten bzw. Nachweise zum Zahlungsverkehr
- Genehmigung
- Aufzeichnungen im Kassenbuch bzw. Fahrtabrechnungen
- Buchungsunterlagen zur Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellen und Abgabe von Steuerunterlagen oder Jahresabschluss
- Nachweise für den Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen
- Nachweise für die Fahrzeugwartung (z.B. Aufträge an Werkstatt)
- Nachweise zur Erstellung und Prüfung von Rechnungen
- Nachweise zur Einstellung und Entlassung von Personal, z.B. Arbeitsverträge
- Nachweise zu Akquisetätigkeiten bei Kunden/Angebotskalkulationen
- Nachweise zu Investitionsentscheidungen
Die angeführten Unterlagen sind Beispiele und garantieren Ihnen nicht die Anerkennung der fachlichen Eignung. Benötigt werden die ursprünglichen (Primär-) Belege, um die Aspekte einer leitenden Tätigkeit nachzuweisen. Ein bestätigendes Schreiben des Geschäftsführers reicht nicht aus. Das Unternehmen, in dem der Antragsteller beschäftigt ist oder war, hat genehmigte, d.h. behördlich erlaubte Beförderungsdienstleistungen angeboten und rechtmäßig durchgeführt.