Wie läuft die Prüfung ab?
Die rechtlichen Grundlagen der Sachkundeprüfung finden Sie in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die auch für Honorar-Finanzanlageberater/-innen gilt.
Weitere Details der Prüfung sind in der Prüfungsordnung
der IHK geregelt. Die Inhalte der Prüfung sind mit Lernzielen im Rahmenplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)
beschrieben. Weitere Informationen – auch zu anderen prüfenden IHKs – sind auf der Website der DIHK zusammengestellt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Inhaltlich ist die Prüfung für Finanzanlagenfachfrau/-mann IHK und Honorar-Finanzanlagenberater/-in gleich.
Der schriftliche Prüfungsteil der Prüfung erstreckt sich auf die in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung unter § 1 Absatz 2 Nr. 2 aufgeführten Inhalte, die in einem ausgewogenen Verhältnis zu prüfen sind. Die Kenntnisse in folgenden Bereichen sind schriftlich zu prüfen:
- Offene Investmentvermögen (§ 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO)
- Geschlossene Investmentvermögen (§ 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO)
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des VermAnlG (§ 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO)
Der schriftliche Teil der Prüfung kann auf Antrag des Prüflings auf die einzelnen Kategorien von Finanzanlagen nach Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 beschränkt werden.
Die schriftliche Prüfung findet in der Regel am PC statt. Eine Demo-Version der PC-Prüfung, für die Ihr Popup-Blocker deaktiviert sein muss, zeigt beispielhaft, wie die Prüfung am PC gestaltet ist.
Der praktische Prüfungsteil wird in Form einer Simulation eines Kundenberatungsgesprächs auf der Grundlage eines Fallbeispiels durchgeführt (Rollenspiel). Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Der praktische Teil der Sachkundeprüfung ist von allen Prüflingen unabhängig vom Umfang der beantragten Erlaubnis zu absolvieren.