Zulassungspflichtige Berufe

Prüfung für Berufskraftfahrer

Die Vorgaben für die Berufskraftfahrerqualifikation sehen vor, dass Sie eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation erfolgreich ablegen müssen. Erfahren Sie hier alle notwendigen Informationen rund um die Prüfung zum qualifizierten Berufskraftfahrer.

Allgemeine Informationen zur Prüfung

Die Grundqualifikation kann durch das Ablegen der Prüfung Grundqualifikation oder der beschleunigte Grundqualifikationsprüfung erworben werden. Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist nicht zwingend notwendig.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Teilnehmers. Um herauszufinden, welche IHK für Sie zuständig ist, können Sie den IHK-Finder nutzen.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern ausschließlich online. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenkatalog .

Hinweis: Die Prüfung wird aktuell nur auf Deutsch angeboten. Der Erwerb der Grundqualifikation ist nicht gleichgestellt mit einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung.

Die Teilnahme an der Prüfung erfordert eine gründliche fachbezogene Vorbereitung. Hierzu können Sie den Fragenfundus Berufskraftfahrer im Straßenverkehr bzw. Güterkraftverkehr verwenden.

Informationen zur Prüfung Grundqualifikation

Die Prüfung Grundqualifikation kann in drei Varianten (Regelprüfung, Umsteigerprüfung, Quereinsteigerprüfung) abgelegt werden. Eine vorherige Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungstätte ist nicht erforderlich.

Hinweis: Je nach der gewählten Variante unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Prüfungsdauer. Die Nachweise, die Sie erbringen müssen, um zur jeweiligen Prüfung zugelassen zu werden, sind im Abschnitt Varianten der Prüfungen aufgeführt.

Ablauf

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, wobei sich der praktische Teil aus folgenden drei Prüfungsteilen zusammensetzt.

  • Fahrprüfung
  • praktischer Prüfungsteil
  • kritische Fahrsituationen

Es ist Ihnen freigestellt, welchen der beiden Teile Sie zuerst ablegen. Der schriftliche Teil wird an einem Tag in den Räumen der IHK durchgeführt. Die drei praktischen Teile werden an einem anderen Tag auf einem von der IHK vorgegebenen Platz absolviert.

Prüfungsdauer und -bewertung

Die Prüfungsdauer und die -bewertung hängt von der jeweiligen Variante der Prüfung Grundqualifikation ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Prüfungsdauer und -bewertung.

Prüfungsart Prüfungsdauer in Minuten

Theoretische Prüfung

Fahrprüfung

praktischer Prüfungsteil

kritische Situationen

Regelprüfung

240

120

30

60

Quereinsteiger

170

120

30

60

Umsteiger

110

60

30

30

Prüfungsart Max. Gesamtpunktzahl

Theoretische Prüfung

Fahrprüfung

praktischer Prüfungsteil

praktischer Prüfungsteil

Gesamtpunktzahl

Regelprüfung

162

60

30

30

120

Quereinsteiger

114

60

30

30

120

Umsteiger

72

30

30

20

80

Der theoretische und praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn jeweils mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht werden.

Prüfung beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch

  • die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und
  • das erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK.

Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation kann in drei Varianten (Regelprüfung, Umsteigerprüfung, Quereinsteigerprüfung) abgelegt werden.

Hinweis: Je nach gewählter Variante unterscheidet sich die verpflichtende Anzahl an Unterrichtseinheiten bei der anerkannten Ausbildungsstätte:

  • 140 UE für die Regelprüfung
  • 35 UE für die Umsteigerprüfung
  • 96 UE für die Quereinsteigerprüfung

Die Nachweise, die Sie erbringen müssen, um zur jeweiligen Prüfung zugelassen zu werden, sind im Abschnitt Varianten der Prüfungen aufgeführt.

Ablauf

Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil. Sie wird in den Räumen der IHK für München und Oberbayern digital am PC durchgeführt. Die Fragen sind komplett im Multiple-Choice-Format gestaltet.

Prüfungsdauer und -bewertung

Die Prüfungsdauer und die -bewertung hängt von der Variante der Prüfung beschleunigten Grundqualifikation ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Prüfungsdauer und -bewertung.

Prüfungsart Prüfungsdauer in Minuten Mögliche Gesamtpunktzahl

Regelprüfung

90

60

Quereinsteiger

60

40

Umsteiger

45

30

Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht werden. Das Ergebnis der Prüfung sehen Sie direkt nach der Prüfung am PC.

Varianten der Prüfungen

Für die Prüfungen zur Grundqualifikation sowie zur beschleunigten Grundqualifikation stehen unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Im Folgenden werden die drei Varianten (Regelprüfung, Umsteigerprüfung, Quereinsteigerprüfung) für beide Prüfungen sowie die erforderlichen Voraussetzungen kurz erläutert.

Regelprüfung

Die Regelprüfung müssen alle Fahrer ablegen, welche nicht in den Bereich Umsteiger oder Quereinsteiger fallen.

Für die Regelprüfung Grundqualifikation müssen Sie keinen Nachweis vorlegen.

  • Eintrag über eine entsprechende Schulung ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine eine anerkannte Ausbildungsstätte (Abfrage im BQR erfolgt durch die IHK) oder
  • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 9 BKrFQG ausgestellten Nachweises (Schulung abgeschlossen bis 01.02.2023) gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
  • Hinweis: Falls zur Anmeldung kein entsprechender Nachweis vorliegt, wird die Anmeldung zur Prüfung abgelehnt

Umsteiger

Die Umsteiger-Prüfung können diejenigen Fahrer ablegen, die bereits für den Personen- oder Güterkraftverkehr als grundqualifiziert gelten und sich nun für den anderen Verkehrsbereich ebenfalls qualifizieren möchten.

Um als Umsteiger zur Prüfung Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie einen der nachfolgende Nachweise bei der Anmeldung hinterlegen:

  • Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprüfung“/“beschleunigten Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Fahrerlaubnis mit einem gültigen Eintrag der ehemaligen Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Fahrerlaubnis mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist und unter den Besitzstand fällt oder
  • Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG (ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • ein Nachweis gemäß § 7 Abs. 4. BKrFQG oder
  • Fahrerbescheinigung nach § 7 Abs. 3 BKrFQG.

Um als Umsteiger zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie einen der nachfolgende Nachweise bei der Anmeldung hinterlegen:

  • Eintrag über eine entsprechende Schulung ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine eine anerkannte Ausbildungsstätte (Abfrage im BQR erfolgt durch die IHK) oder
  • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 9 BKrFQG ausgestellten Nachweises (Schulung abgeschlossen bis 01.02.2023) gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
und
  • Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Besitzstand-Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG, der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • ein Nachweis gemäß § 7 Abs. 4. BKrFQG oder
  • Fahrerbescheinigung nach § 7 Abs. 3 BKrFQG.

Quereinsteiger

Die Quereinsteiger-Prüfung können Fahrer ablegen, die bereits die Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr oder Omnibuskraftverkehr erfolgreich abgelegt haben.

Um als Quereinsteiger zur Prüfung Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie in Abhängigkeit von der Prüfung folgenden Nachweis bei der Anmeldung hinterlegen:

  • Fachkundenachweises, für die die Prüfung ablegt werden soll

Um als Quereinsteiger zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie in Abhängigkeit von der Prüfung folgende Nachweise bei der Anmeldung hinterlegen!:

  • Eintrag über eine entsprechende Schulung ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine eine anerkannte Ausbildungsstätte (Abfrage im BQR erfolgt durch die IHK) oder
  • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 9 BKrFQG ausgestellten Nachweises (Schulung abgeschlossen bis 01.02.2023) gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
und
  • Fachkundenachweises, für die die Prüfung ablegt werden soll

Zweitschrift

Wenn Sie erneut einen Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der (beschleunigten) Grundqualifikation benötigen, können Sie einen Antrag auf eine Zweitschrift stellen.