Zwischen Deutschland und einigen Mitgliedstaaten der EU bestehen bilaterale Abkommen, die die Gleichstellung der staatlich anerkannten Berufsabschlüsse regeln.
Für IHK-Berufe bestehen Abkommen mit:
1. Bilaterales Abkommen mit Frankreich:
Zwischen Frankreich und Deutschland besteht ein bilaterales Abkommen bezüglich der Gleichstellung von bestimmten Ausbildungsabschlüssen.
Die Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt die Gleichstellung der dort aufgeführten Ausbildungsberufe. In dieser Verordnung werden die Berufsabschlüsse genannt, die als gleichwertig anzusehen sind. Berufe, die dort nicht enthalten sind, können nicht pauschal nach diesen Voraussetzungen gleichgestellt werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter 3. Antragstellung. Es bedarf hier einer individuellen Prüfung durch die IHK. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
2. Bilaterales Abkommen mit Österreich:
Zwischen Österreich und Deutschland bestehen bilaterale Abkommen bezüglich der Gleichstellung von bestimmten Aus- und Fortbildungsabschlüssen.
Die Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt die Gleichstellung der dort aufgeführten Ausbildungsberufe.
Zusätzlich existiert die Verordnung über die Gleichstellung (Gleichhaltung) österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse, die die Gleichstellung einiger Fortbildungsabschlüsse beinhaltet.
In beiden Verordnungen werden die Berufsabschlüsse genannt, die als gleichwertig anzusehen sind. Berufe, die nicht in der Liste
enthalten sind, können nicht pauschal nach diesen Voraussetzungen gleichgestellt werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter 3. Antragstellung. Es bedarf hier einer individuellen Prüfung durch die IHK. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
3. Antragstellung:
Bitte verwenden Sie dieses Antragsformular
sowohl für Abschlüsse aus Österreich als auch aus Frankreich. Eine Antragstellung bei der IHK für München und Oberbayern kann nur erfolgen, wenn sich Ihr Wohnsitz oder die Arbeitsstätte in Oberbayern befindet. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche IHK.
Wir benötigen zur Bearbeitung bitte folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Farbkopie des nationalen Prüfungszeugnisses
- Farbkopie Ihres Personalausweises/Reisepasses
- Ggf. Lebenslauf.
Bitte schicken Sie die Unterlagen an folgende Adresse:
Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern
Berufsanerkennung
80323 München
Das Gleichstellungsverfahren gemäß bilateraler Abkommen ist für Sie kostenlos.