Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übernimmt im Bereich Berufszugang unterschiedliche Aufgaben, um Qualität, Rechtssicherheit und Transparenz im Wirtschaftsleben zu gewährleisten.
Im Bereich
Sach- und Fachkunde
organisiert die IHK verpflichtende Prüfungen, etwa für Versicherungsvermittler, Immobilienmakler oder das Bewachungsgewerbe. Sie prüft dabei die fachliche Eignung für bestimmte zulassungspflichtige Tätigkeiten. Ergänzend dazu bietet sie gesetzlich vorgeschriebene
Unterrichtungen
an – z.B. für Gastronomen, in denen grundlegende Rechts- und Praxiskenntnisse vermittelt werden.
Bei
Gewerbeerlaubnissen
prüft die IHK persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und ggf. Sachkunde der Antragsteller und ist für bestimmte Berufsgruppen direkt in die Erlaubniserteilung eingebunden.
Die IHK prüft zudem die Einhaltung der
Berufspflichten
, etwa zur Weiterbildung, Dokumentation oder zum Verhalten gegenüber Kunden.
Im Bereich der
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
berät sie Menschen mit Migrationsgeschichte und prüft, ob eine Gleichwertigkeit mit deutschen Qualifikationen besteht.
Zusätzlich bietet die IHK die
Validierung von Berufskompetenzen
an, bei der beruflich erworbene Erfahrungen von Menschen ohne formalen Berufsabschluss oder Quereinsteigern bewertet und zertifiziert werden können – ein wichtiger Schritt zur beruflichen Integration.