Ziel der Fortbildungsprüfung
Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und die dabei erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt wurden.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
- adressaten- und funktionsgerechtes schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache, insbesondere unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte,
- Verfassen und Gestalten fremdsprachiger Geschäftskorrespondenz und anderer unternehmensbezogener Dokumente,
- Aufbereiten und Wiedergeben wirtschaftsbezogener Sachverhalte aus der Fremdsprache und in der Fremdsprache,
- Beschaffen von Informationen, insbesondere aus fremdsprachigen Quellen, und zielgerichtetes Auswerten in der Fremdsprache,
- systematisches und strukturiertes Planen, Organisieren und Umsetzen von betriebsbezogenen Fachaufgaben in der Fremdsprache,
- situationsbezogenes und fachgerechtes mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache.