Ziel der Fortbildungsprüfung
Im Rahmen der Prüfung haben Sie nachzuweisen, dass Sie in der Lage sind, die berufstypischen Tätigkeiten im Bereich der Aufnahmeleitung, insbesondere in Unternehmen der Film-, TV- und crossmedialen Medienwirtschaft auszuüben, die von unterschiedlicher Größe sind, sowie dem privaten oder öffentlich-rechtlichen Sektor angehören.
Insbesondere wird festgestellt, ob Sie folgende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Dimensionen eines nachhaltigen Handelns eigenständig und verantwortlich wahrnehmen können.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
1. Planen und Realisieren von Produktionen unter Berücksichtigung von ökonomischen Grundsätzen und ökologischen Anforderungen,
2. Beschaffen und Bereitstellen produktionsrelevanter Ressourcen,
3. Beachten von einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Regeln, insbesondere aus den Bereichen Medienrecht, Arbeits-, Sozial- und Versicherungsrecht, Kommunalrecht (z.B. bau- und verkehrsrechtliche Vorschriften wie RSA 21), Umweltrecht, Datenschutz und Vertragsrecht,
4. Koordinieren der verschiedenen Prozessabschnitte und Produktionsbeteiligten, insbesondere als Schnittstelle zwischen den kreativen und produktionstechnischen Beteiligten und
5. Sicherstellen der internen und externen Information und Kommunikation.