Information für Arbeitgeber und Personalleiter über Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern
Die Absolventen und Absolventinnen einer IHK-Fortbildungsprüfung haben eine
öffentlich-rechtliche Prüfung abgelegt. Ehrenamtlich tätige, unabhängige Prüfungsausschüsse, alle mit Experten und Führungskräften der Wirtschaft besetzt,
haben sowohl die Prüfungsanforderungen gestellt als auch die Leistungen aller
Teilnehmer bewertet.
Ein IHK-Fortbildungszeugnis ist nicht nur Ausdruck einer bestimmten Prüfungsleistung, sondern bezeugt darüber hinaus, dass sich die Absolventen ihr Wissen
über einen berufsbegleitenden oder einen Vollzeitlehrgang bzw. ein Fern- oder
ein Selbststudium angeeignet haben. Dies verlangte zusätzlich zur fachlichen
Kompetenz ein hohes Maß an Fleiß und Willensstärke.
In dieser Zeit verzichteten die Prüfungsteilnehmer auf so manches Freizeitvergnügen, während sie gleichzeitig der Doppelbelastung von Beruf und Lehrgang
standhielten und den Ansprüchen, die Freunde und Familien an sie stellten, gerecht werden mussten.
Wer diese Anforderungen erfolgreich gemeistert hat, beweist, dass er außerordentlich belastbar und leistungsfähig ist.
Die IHK für München und Oberbayern würde es begrüßen, wenn Sie als Arbeitgeber oder Personalleiter die Absolventen und Absolventinnen unserer Fortbildungsprüfungen im Unternehmen entsprechend einsetzen und bei zukünftigen
Weiterbildungen unterstützen