Zum 01.08.2020 ist eine Änderungsverordnung der dreijährigen industriellen IT-Berufe in Kraft getreten. Dabei wurden unter anderem neue Fachrichtungen und Einsatzgebiete eingeführt. Des Weiteren gibt es seitdem für alle Berufe in der IT-Familie gestreckte Prüfungen.
Die Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration bleiben erhalten. Hinzu kommen die Fachrichtungen Digitale Vernetzung und Daten- und Prozessanalyse.
- Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Das Konzipieren und Realisieren kundenspezifischer Softwareanwendungen wird auch weiterhin Schwerpunkt sein. Der Qualifikationskatalog wird an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
- Fachrichtung Systemintegration
Die Konzeption und Realisierung von komplexen Systemen der IT-Technik und die Integration von Softwarekomponenten, das Installieren und Konfigurieren vernetzter IT-Systeme sowie die Inbetriebnahme und Wartung von IT-Systemen bleiben weiterhin als Schwerpunkte erhalten. Auch hier wird der Qualifikationskatalog an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
- Fachrichtung Digitale Vernetzung (NEU)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen. Sie vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.
- Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse (NEU)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln auf Basis der Verfügbarkeit sowie der Qualität und Quantität von Daten IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebene digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/-in ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. ( siehe Download Fachinformatiker/-in VO 2020)
Die Verordnung ist am 01. August 2020 in Kraft getreten.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.