Wie verläuft die Ausbildung als Personaldienstleistungskaufmann/-frau?
Die Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau gehört zu den neuesten Berufen in Deutschland. Diese duale Ausbildung gibt es erst seit dem Jahr 2008. Sie dauert drei Jahre, in denen Du in Deinem Ausbildungsbetrieb praktische Erfahrungen sammeln und alle Tätigkeitsbereiche durchlaufen. An zwei Tagen pro Woche oder in mehrwöchigen Blöcken besuchst Du für die theoretische Ausbildung die Berufsschule.
Formal ist für die Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau kein Schulabschluss erforderlich. Die meisten Unternehmen bevorzugen allerdings Bewerber mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife. Da Sie als Auszubildender keine volle Arbeitskraft sind und die Anleitung durch Ausbilder benötigen, erhalten Sie noch kein Gehalt, sondern eine angemessene
Ausbildungsvergütung
.
Während der Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau lernst Du unter anderem folgende Tätigkeiten kennen:
- Organisation des Personaleinsatzes
- Planung der Personalentwicklung
- Beschaffung der nötigen Mitarbeiter
- Akquise und Betreuung von Kundenunternehmen
- Analyse von Arbeitsplätzen und dem entsprechenden Personalbedarf
- Kalkulation und Erstellung von Angeboten
- Vertragsabschlüsse mit Kunden und Mitarbeitern
- Steuerung und Kontrolle der Projekt- und Auftragsausführung
- Kenntnis und Anwendung aller einschlägigen relevanten Rechtsvorschriften
- Informationsbeschaffung zu Berufsbildern und Tätigkeitsprofilen
- Aufbau und Pflege von Netwerken
- Durchführen von Marktanalysen und Dokumentation von Marktbewegungen
- Qualitätsicherung
Die während der Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau erfolgreich bestandene schriftliche Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Diese setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Themengebiete der schriftlichen Prüfung sind:
- Auftragsgewinnung, Auftragsbearbeitung und Auftragssteuerung
- Wirtschaftskunde und Sozialkunde
- Personalwirtschaftliche Prozesse
In der mündlichen Prüfung führen Sie nach einer kurzen Vorbereitungszeit ein Fachgespräch zu einem typischen Arbeitsthema und ein weiteres, das sich auf eine Aufgabe aus dem vorangegangenen schriftlichen Termin bezieht.