Informationen zur Neuordnung des Ausbildungsberufes
Zum 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Bankkaufmann/-frau in Kraft getreten. Der als Klassiker geltende Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau wurde angesichts der stark durch die Digitalisierung geprägten Veränderungen in der Bankenbranche nach über 20 Jahren grundlegend überarbeitet und modernisiert.
Aufgrund der Verlagerung vom klassischen Schaltergeschäft hin zu fast vollständig digital gewordenen Geschäftsprozessen ergeben sich in der Ausbildungsverordnung folgende Neuerungen:
- Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent in den Mittelpunkt
- Die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert und in der zu vermittelnde Tiefe präzisiert
- Ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements
- Zusätzliche Arbeitstechniken zur Optimierung und Weiterentwicklung standardisierter Prozesse unterstreichen die neue Relevanz des prozessorientierten Arbeitens
Neu eingeführt wurde ferner die gestreckte Abschlussprüfung, welche die Zwischenprüfung ersetzt und mit 20% in das Gesamtergebnis einfließt.
Nach seiner Modernisierung bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Erstausbildung, die für die kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen und Absolventinnen steht.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. ( Bankkaufmann/-frau VO 2020)
Die Verordnung ist am 01. August 2020 in Kraft getreten. Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.
Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau