Ganz offiziell endet die Ausbildung zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatum.
Liegt die Abschlussprüfung vor dem Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit und wird die Abschlussprüfung bestanden, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Weitere Infos zum Thema Prüfungsergebnisse
hier
Normalerweise erfolgt die Mitteilung über das Gesamtergebnis (Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung) am Tag der letzten Prüfungsleistung. Dies ist in der Regel der Tag der mündlichen/praktischen Prüfung. Die Ausbildung endet dann mit Aushändigung der vorläufigen Bescheinigung durch den Prüfungsausschuss. In allen anderen Fällen endet die Ausbildungszeit im Falle des Bestehens durch die Zusendung des Prüfungsbescheides mit Zugang (Einwurf in den Briefkasten).
Bei Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung, endet der Vertrag zum vereinbarten Termin.
Was ist jetzt zu tun?
- Der Ausbildungsvertrag kann auf Antrag (das entsprechende Formular erhalten Sie per Post mit dem Ergebnisbescheid) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr, verlängert werden. Dazu muss der/die Auszubildende den Antrag stellen.
- Gleiches gilt, wenn Auszubildende wegen Krankheit (Nachweis erforderlich!) nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen konnten.Zusätzlich müssen Sie sich für die nächste Wiederholungsprüfung anmelden (das Formular dazu erhalten Sie auch per Post mit dem Ergebnisbescheid).
Wichtig: Sollten Sie kein Formular erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer/Ihrem zuständigen IHK-Fachberater/-in den (Kontakt finden Sie im Azubi-Infocenter).
Weitere Infos
hier