Der Beginn der Ausbildung ist auch der Anfang eines neuen Lebensabschnitts. Sie erhalten Geld in Form einer Ausbildungsvergütung, und das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden. Die folgende Checkliste zeigt, welche Schritte Sie rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn sinnvollerweise abarbeiten.
Sind Sie zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig, benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung). In dieser bescheinigt Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin, dass Sie den Ausbildungsberuf ausüben können und gesundheitlich nichts dagegegen spricht. Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. Dazu benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie in der Regel von Ihrer Schule erhalten. Sie können diesen auch bei der Regierung von Oberbayern beantragen: Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins.
Auch fordern einige Arbeitgeber von Bewerber/-innen über 18 Jahren ein Gesundheitszeugnis oder Sie werden zur betriebsärztlichen Untersuchung geschickt. In allen Fällen gilt: Die ärztliche Schweigepflicht bleibt gewahrt. Der Arbeitgeber erfährt keine Einzelheiten über Ihre Gesundheit. Der Arzt bzw. die Ärztin teilt lediglich mit, ob Sie für eine Tätigkeit gesundheitlich geeignet sind oder nicht, bzw. ob Sie bestimmte Schutz- oder Hilfsmittel benötigen.
Manchmal fordern Arbeitgeber, zum Beispiel im öffentlichen Dienst oder bei der Arbeit mit Kindern, ein Führungszeugnis von Ihnen. Die Ausstellung kann einige Wochen dauern. Beantragen können Sie das Zeugnis im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde.
Mit dem Ausbildungsbeginn erarbeiten Sie sich eigene Einkünfte und sind nicht mehr in der Familienversicherung über Vater oder Mutter abgesichert. Das heißt, Sie benötigen eine eigene Krankenversicherung. Da es viele Unterschiede bei den Zusatzleistungen und dem Zusatzbeitrag gibt, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor Start der Ausbildung eine Krankenkasse zu wählen. Einige Anbieter belohnen Azubis mit besonderen Prämien, Spezialtarifen oder Bonusprogrammen.
Beantragen Sie bereits vor Ausbildungsbeginn die Mitgliedschaft in der gewünschten Krankenkasse zum ersten Ausbildungstag. Sie erhalten eine Mitgliedsbescheinigung, die Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb spätestens bei Antritt der Stelle aushändigen.
Wenn Sie bisher noch nicht über ein eigenes Girokonto verfügen, ist es an der Zeit, eines zu eröffnen. Viele Banken bieten Auszubildenden besonders günstige Konditionen an. Die Bankverbindung teilen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb spätestens zum Ausbildungsbeginn mit.
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Zahl, die einmalig vergeben wird und die Sie Ihr Leben lang begleitet. Sie wird automatisch vergeben. Normalerweise erhalten Eltern die Nummer bereits für ihr neugeborenes Kind. Ausländer/-innen bekommen das entsprechende Schreiben, nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Falls Sie den Brief nicht mehr finden, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie fordern Ihre Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern erneut an. Die Mitteilung erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich per Brief an Ihre Meldeadresse.
- Sie hatten bereits als Schüler einen Nebenjob? Dann steht Ihre Steueridentifikationsnummer auf der Gehaltsabrechnung oder (sofern zutreffend) dem Steuerbescheid.
Die Nummer benötigt Ihr Ausbildungsbetrieb ebenfalls zeitnah.
- Sozialversicherungsnummer und Rentenversicherungsnummer
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es statt des Sozialversicherungsausweises den Versicherungsnummernachweis, bereits ausgestellte Sozialversicherungsausweise bleiben weiter gültig. Bei Aufnahme der ersten Beschäftigung wird dieser automatisch erstellt und an Sie versendet. Besitzen Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer, teilen Sie diese spätestens zum Start der Ausbildung Ihrem Betrieb mit.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Von vermögenswirksamen Leistungen spricht man, wenn Sie einen Teil Ihrer Ausbildungsvergütung auf ein spezielles Sparkonto einzahlen. Dieses Ansparen wird vom Staat gefördert und viele Arbeitgeber bezuschussen den Beitrag. Fragen Sie rechtzeitig in Ihren Unternehmen nach und schließen Sie möglichst frühzeitig einen passenden Sparvertrag ab.
- Private Haftpflichtversicherung
Prüfen Sie, ob Sie nach dem Ausbildungsbeginn noch in der Privat-Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert sind. Meist ist das bei der ersten Ausbildung der Fall. Falls nicht, ist der Abschluss einer eigenen Police sinnvoll.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Häufig ziehen junge Menschen für eine Ausbildungsstelle bei den Eltern aus und leben in einer eigenen Wohnung. In einigen Fällen besteht ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, um die hohen Kosten zu stemmen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, bevor Sie umziehen. Ansonsten wird der Mietkostenzuschuss in der Regel nicht bewilligt.