Was ist ein Betrieblicher Auftrag und wie wird dieser bearbeitet?
Der sogenannte "Betriebliche Auftrag" oder "Report" oder die "Dokumentation" oder "Projektarbeit" ist Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 und wird gegen Ende der Ausbildungszeit erstellt. Die Ausbilder/-innen formulieren dazu eine Praxisaufgabe aus dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Auszubildenden. Der Prüfungsausschuss der IHK für München und Oberbayern nimmt die Prüfung ab.
Art und Umfang des Betrieblichen Auftrags bzw. der Reporte, Dokumentationen oder Projektarbeiten richtet sich nach der Ausbildungsverordnung des jeweiligen Berufes. Der zeitliche Rahmen kann daher sehr unterschiedlich sein und mehrere Wochenstunden/-tage umfassen.
Auszubildende bearbeiten den Auftrag im Unternehmen und dokumentieren die Tätigkeiten. Dabei zeigt sie beispielsweise, dass sie einen Kundenauftrag annehmen und Termine vereinbaren können oder Produkte herstellen können.
Die Auszubildenden tragen selbstständig alle relevanten Informationen zusammen, berücksichtigen wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte und arbeiteen mit den vor- und nachgelagerten Abteilungen zusammen.
Die Unterlagen über die Durchführung und Dokumentation fließen teilweise in die Abschlussnote mit ein, dazu findet mit dem Prüfungsausschuss ein Fachgespräch über die Aufgabe statt. Im Prinzip zeigt zeigen Auszubildende damit, was sie in der Praxis gelernt haben und wie sie ihre Arbeit dokumentieren und reflektieren.