Digitaler Ausbildungsvertrag - die neue webbasierte Anwendung ASTA-Infocenter
Mit dem Digitalen Ausbildungsvertrag können anerkannte Ausbildungsbetriebe Berufsausbildungsverträge über eine kostenlose Webanwendung benutzerfreundlich, papierlos und schnell online einreichen.
Das
ASTA-Infocenter
stellt korrekte Inhalte sicher und erlaubt die verschlüsselte elektronische Datenübermittlung an Ihre IHK.
Ihre Zugangsdaten zum ASTA-Infocenter können Sie unter der E-Mail-Adresse bildungsberatung@muenchen.ihk.de anfordern. Bitte geben Sie hierfür den Namen und die Adresse Ihres Betriebes, den Ansprechpartner, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer an.
Vorteile des digitalen Ausbildungsvertrages
- Schnelle Abwicklung der Vertragsregistrierung
- Benutzerfreundliche Vertragserfassung mit Plausibilitätsprüfungen
- Vorbelegte Firmen- und Ausbilderdaten
- Abgeschlossene Verträge als Vorlage für künftige Eintragungen nutzbar
- Online-Einreichung von Vertragsänderungen/-lösungen
- Online-Meldung neuer Ausbildungsberufe und Ausbilder/-innen
Neue Aufbewahrungspflichten für Ausbildungsbetriebe
Neu hinzugekommen ist eine verpflichtende Regelung zur Aufbewahrung des Ausbildungsvertrages gemäß § 11 Abs. 2 BBiG. Wer die Vertragsabfassung oder den Empfangsnachweis im Rahmen des digitalen Verfahrens nicht mindestens drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, aufbewahrt, handelt ordnungswidrig; siehe hierzu § 101 Abs. 1 BBiG. Damit kommt der neuen Aufbewahrungspflicht eine wichtige Funktion bei der Sicherung gerichtlich belastbarer Beweise zu. Zu beachten ist außerdem, dass eine elektronische Kündigung des Ausbildungsvertrages weiterhin ausgeschlossen ist; siehe hierzu § 22 Abs. 3 BBiG.