Für wen ist das Restrukturierungsverfahren gedacht?
Das Restrukturierungsverfahren richtet sich an alle Unternehmen bei denen eine Insolvenz droht. Das heißt, es droht Zahlungsunfähigkeit, das Unternehmen ist aber noch zahlungsfähig. Der Prognosezeitraum für die drohende Zahlungsunfähigkeit beträgt zwei Jahre. Somit ist ein Unternehmen drohend zahlungsunfähig, wenn es voraussichtlich in den kommenden zwei Jahren zahlungsunfähig wird.
Gründe für drohende Zahlungsunfähigkeit:
- es können keine neuen Kunden gewonnen werden
- Aufträge bleiben aus
- Umsätze brechen ein
- Kosten steigen kontinuierlich
- Banken geben keine Kredite mehr.
Voraussetzung ist, dass die Aussicht auf eine Sanierung gut ist. Bisher konnten Unternehmen in solchen Fällen Insolvenz beantragen und über das
Insolvenzverfahren
sanieren. Jetzt steht ihnen zusätzlich der Weg außerhalb der Insolvenz offen.
Aufgrund der Komplexität und der Kosten ist das Verfahren nach Einschätzung von Insolvenzrechtsexperten eher auf mittelständische und große Unternehmen zugeschnitten. Ganz generell steht es aber jedem Unternehmer offen, wenn Zahlungsunfähigkeit droht. Bei kleinen Unternehmen entscheidet die individuelle Situation, ob das StaRUG-Verfahren eine Chance zur Sanierung bietet.