Information zur Vorlage beim Arbeitgeber
Was genau ist eine IHK Fortbildungsprüfung? Informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Personalleiter über Ihre Fortbildung bei der Industrie- und Handelskammer.
Sie haben Ihre Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt? Herzlichen Glückwunsch! Damit haben Sie nicht nur einen Meilenstein in Ihrer beruflichen Entwicklung gesetzt, sondern zugleich eine solide Basis geschaffen für Ihren weiteren Berufsweg.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Personalleiter!
Die untenstehende Information für Arbeitgeber und Personalleiter über Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern soll bei Ihren Vorgesetzten das Verständnis für die von Ihnen erbrachte Leistung verstärken, die Bedeutung Ihrer Qualifikation erklären und die Unterstützung für zukünftige Weiterbildungen einfordern.
Information für Arbeitgeber und Personalleiter über Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern
Die Absolventen und Absolventinnen einer IHK-Fortbildungsprüfung haben eine
öffentlich-rechtliche Prüfung abgelegt. Ehrenamtlich tätige, unabhängige Prüfungsausschüsse, alle mit Experten und Führungskräften der Wirtschaft besetzt,
haben sowohl die Prüfungsanforderungen gestellt als auch die Leistungen aller
Teilnehmer bewertet.
Ein IHK-Fortbildungszeugnis ist nicht nur Ausdruck einer bestimmten Prüfungsleistung, sondern bezeugt darüber hinaus, dass sich die Absolventen ihr Wissen
über einen berufsbegleitenden oder einen Vollzeitlehrgang bzw. ein Fern- oder
ein Selbststudium angeeignet haben. Dies verlangte zusätzlich zur fachlichen
Kompetenz ein hohes Maß an Fleiß und Willensstärke.
In dieser Zeit verzichteten die Prüfungsteilnehmer auf so manches Freizeitvergnügen, während sie gleichzeitig der Doppelbelastung von Beruf und Lehrgang
standhielten und den Ansprüchen, die Freunde und Familien an sie stellten, gerecht werden mussten.
Wer diese Anforderungen erfolgreich gemeistert hat, beweist, dass er außerordentlich belastbar und leistungsfähig ist.
Die IHK für München und Oberbayern würde es begrüßen, wenn Sie als Arbeitgeber oder Personalleiter die Absolventen und Absolventinnen unserer Fortbildungsprüfungen im Unternehmen entsprechend einsetzen und bei zukünftigen
Weiterbildungen unterstützen