IHK Ratgeber

Beteiligungsprogramme/Fonds

Bund und Land Bayern bieten nicht nur in Krisenzeiten diverse Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung in Form entsprechender Beteiligungen an.

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BayernFonds

Der BayernFonds ist Teil des vom Freistaat Bayern in der Covid19-Krise gestarteten, umfassenden Rettungspakets, um Unternehmen der Realwirtschaft auch im Falle eines länger andauernden, Corona-bedingten Shut-Downs zu stabilisieren.
Das entsprechende Gesetz ist bereits beschlossen, aktuell wird intensiv an der Umsetzung des BayernFonds gearbeitet. Erst wenn die Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, können Stabilisierungsmaßnahmen aus dem BayernFonds gewährt werden.

Der Fonds dient der Stabilisierung von Unternehmen der Real­wirtschaft in Bayern durch Überwindung von Liquiditäts­engpässen und durch Schaffung der Rahmen­bedingungen für eine Stärkung der Kapital­basis von Unternehmen, deren Bestands­gefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.

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Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern

Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft (BayBG) bietet ergänzend zu ihren Beteiligungslösungen dieses Spezialprogramm an. Mit dem „Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern“ im Auftrag von Bund und Land wird die "Säule II" mit durch die Coronakrise bedingten Hilfsmaßnahmen umgesetzt. Das Beteiligungsvolumen je Unternehmen bewegt sich zwischen 100.000 und 800.000 Euro, die in Form von Mezzanine (Eigenkapitalschild) bzw. Wandeldarlehen eingebracht werden. Das aufgesetzte Corona-Hilfsprogramm wurde inzwischen von der Bayerischen Staatsregierung deutlich aufgestockt. Die über die BayBG angebotenen Beteiligungen wenden sich an etablierte Mittelstandsunternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro.

Antrag Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern

Transformationsfonds Bayern

Der mit Haushaltsmitteln (Freistaat Bayern) geförderte Transformationsfonds erweitert das Beteiligungsangebot der LfA Förderbank Bayern. Mit den Mitteln des Fonds investiert die LfA als Co-Investor in mittelständische Unternehmen in Bayern, die sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden.

Hintergründe:

  • Gemeinsame Initiative des Freistaats Bayern und der LfA Förderbank Bayern-Gruppe;
  • Teil der im Rahmen des 2. Zukunftsforums Automobil beschlossenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung u.a.;
  • Zweck des Fonds ist die Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Bayern, die sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Der Fonds kann sich auch an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
  • Der Fonds soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen beitragen und agiert hierbei als Beteiligungsgeber.

Voraussetzungen einer Beteiligung

  • Unabhängige private Finanzinvestoren (Beteiligungsgesellschaften, Corporate Venture Gesellschaften, Family Offices, Stiftungen, etc.) stehen als Lead-Investoren mit Mitteln in zumindest gleicher Höhe zur Verfügung.
  • Der Beteiligungsantrag beim Transformationsfonds Bayern kann gestellt werden, sobald der unabhängige private Lead-Investor das Unternehmenskonzept und das Transformationsvorhaben geprüft hat und zur Übernahme einer Beteiligung bereit ist. Der Beteiligungsantrag wird vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem privaten Investor gestellt.
  • Der Fonds beteiligt sich zu gleichen Bedingungen (pari passu) wie die unabhängigen privaten Beteiligungsgeber.
  • Die Beteiligungsmittel dürfen nur zur Finanzierung des Transformationsvorhabens verwendet werden. Durch die Mittel aus der Fondsbeteiligung erfolgt keine Ablösung von Altverbindlichkeiten.
  • Grundsätzlich ohne Brancheneinschränkung.

Ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (nach EU-Richtlinie);
  • Unternehmen die nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden (Lösung ggf. über Holding-Struktur möglich);
  • Investitionstätigkeiten in den Sektoren: Rüstungsgüter jeder Art, Tabakindustrie und -handel, Verwaltungs- und sonstige Bürogebäude für nichtgewerbliche Nutzung, Müllverbrennung und Behandlung von toxischen Abfällen, Glücksspiele;
  • Unternehmen in der Seed-Phase bzw. einer Erstrundenfinanzierung, die typischerweise durch die bereits vorhandenen, von Bayern Kapital gemanagten Fonds finanziert werden können sowie bereits börsennotierte Unternehmen.


Eckdaten des Fonds

  • Fondsvolumen 200 Mio. Euro
  • Fondslaufzeit 17 Jahre mit Verlängerungsoption
  • Investitionsphase 7 Jahre mit Verlängerungsoption (Follow-On-Investments sind auch danach möglich)
  • Beteiligungshöhe 2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment
  • Beteiligungslaufzeit i.d.R. 4 bis max. 12 Jahre; grundsätzlich orientiert an der Beteiligungsdauer des/der privaten Investor/en bzw. an der Laufzeit der Investmentfonds
  • Beteiligungsart in offener Form und/oder mit Mezzaninekapital (typisch stille Beteiligung, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehen)

Der Transformationsfonds wird voraussichtlich im August 2020 starten, interessierte Unternehmen können aber schon jetzt mit ihrem Lead-Investor in Gespräche gehen.

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Wirtschaftsstabilisierungsfonds Bund (WSF)

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) federt die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um den WSF. In Kürze finden Sie auf dessen Webseite weitere Informationen zum WSF sowie die Möglichkeit der Online-Antragstellung.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll bestehen aus:

  • 400 Milliarden Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Milliarden Euro für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Milliarden Euro für Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Unternehmen müssen in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben:

a) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro,
b) mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
c) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Über Stabilisierungsmaßnahmen entscheidet grundsätzlich das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Antrag des Unternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
a) der Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands,
b) der Dringlichkeit
c) der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb und
d) des Grundsatzes des möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des WSF
In Fällen von besonderer Bedeutung kann auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss entscheiden. Die Entscheidung über Anträge kann auch durch Rechtsverordnung auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übertragen werden.

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