Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48ff. EStG)

Bauabzugsbesteuerung

Knackpunkt Freistellungsbescheinigung: Legt der leistende Bauunternehmer keine Freistellungsbescheinigung vor, müssen Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Bauleistungen in Auftrag geben, 15 Prozent des Rechnungsbetrages an das Finanzamt abführen.

Ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Bauabzugsbesteuerung (jeweils in deutscher, englischer, französischer und ungarischer Sprache) sowie die Schreiben des Bundesfinanzministeriums informieren Auftraggeber und Bauunternehmer über Einzelheiten.

Beachten Sie: Bereits sechs Monate vor Ablauf der alten Freistellungsbescheinigung kann eine Folgebescheinigung beantragt werden.

Tipp: Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit der frühzeitigen Beantragung einer Folgebescheinigung, damit es nicht zu 'Freistellungslücken' kommt.