Anerkennung und Einreise ausländischer Fachkräfte

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie möchten eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland in Ihrem Unternehmen einstellen? Als Arbeitgeber können Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren einleiten. So kann die Dauer des Verfahrens vom Arbeitsvertrag bis zur Einreise verkürzt werden.

Bei der IHK für München und Oberbayern unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Berufsanerkennung für Ausbildungsabschlüsse Ihrer Fachkräfte im IHK-Bereich. Genauere Informationen, unter anderem zur Beratungsleistung, erhalten Sie im Folgenden.

Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Beratung und Service der IHK für München und Oberbayern

Bei der IHK für München und Oberbayern beraten wir Ihr Unternehmen gerne zum Thema beschleunigtes Fachkräfteverfahren, bevor Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Beratung besprechen wir folgende Punkte mit Ihnen:

  • Klärung der Zuständigkeit (Ausländerbehörde und Anerkennungsstelle)
  • Unverbindliche Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
  • Vergleichende Beratung zur Anerkennung innerhalb und außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
  • Erteilung von Auskünften zum Ablauf vom beschleunigten Fachkräfteverfahren Schritt für Schritt
  • Information zu Verfahrensdauer und Kosten
  • Prüfung der Unterlagen für die Anerkennung auf Vollständigkeit
  • Festlegung des Referenzberufes
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare für die Anerkennung
  • Ausstellung einer Beratungsbestätigung, die Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen können

Ihre Ansprechpartnerinnen in München

Viktoriia Shuliak

Fachreferentin Berufsanerkennung

089 5116-0

berufsanerkennung@muenchen.ihk.de

Nadine Misbahi

Fachreferentin Berufsanerkennung

089 5116-0

berufsanerkennung@muenchen.ihk.de