Rund um die Fortbildungsprüfung

Freistellung an eine andere Kammer

Sie möchten Ihre Fortbildungsprüfung außerhalb des Kammerbezirks der IHK München und Oberbayern ablegen. Ihre Wunsch-IHK oder Ihr Kursanbieter haben Ihnen deshalb ein Formblatt „Freistellungsbescheinigung der Heimatkammer“ ausgehändigt mit der Bitte, dieses von uns abzeichnen zulassen und Ihren Zulassungsunterlagen beizufügen. In unserem Merkblatt Kammer-Freistellung geht es um die richtige Verfahrensweise.