IHK Ratgeber

Vorsicht: Marken nicht als Produktbezeichnung (Gattungsbegriff) verwenden!

Tesa, Inbus oder Uhu - sind geschützte Marken. Im Alltag werden sie häufig als Produktbezeichnung verwendet. Dabei ist Vorsicht geboten, denn es gilt Markenschutz!

Inhalt

Grundsatz: Marken sind keine Produktbezeichnungen

Tesa, Inbus und Co. – viele Markennamen haben sich zwar in der Alltagssprache als Synonym für Produktbezeichnungen eingebürgert. Dennoch unterliegen sie – u.a. wegen einer aktiven Abmahnpraxis durch die Markeninhaber – weiterhin dem Markenschutz und sind noch nicht zur frei verwendbaren sog. Gattungsbezeichnung (Gattungsbegriff) geworden.

Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die eigene Recherche!

Was ist, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben?

Prüfen Sie dennoch, ob Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen. Alle Informationen zum richtigen Umgang mit einer Abmahnung finden Sie hier.

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Finger weg von diesen Marken!

Beispiele für geschützte Marken, die nicht als Produktbezeichnung / Gattungsbegriff verwendet werden dürfen:


  • Bobby-Car für Spielautos für Kinder
  • Crossfit für Fitnesstraining
  • Duden für Wörterbücher
  • Edding für Filzstifte
  • Fön für Haartrockner
  • Frisbee für Wurfscheiben und Spielzeug
  • Hüttenkäse für körnigen Frischkäse
  • Inbus für Schrauben und Metallware
  • Jeep für Geländewagen
  • Kaba für Instant-Kakaogetränke
  • Kärcher für Hochdruckreiniger
  • Kwai für Regenüberzüge
  • Labello für Lippenpflegestifte
  • Memory für Merkspiele aus Karten
  • Ohropax für geräuschunterdrückende Schaumstoff-Stöpsel
  • Panzerglas für spezielles Sicherheitsglas
  • Plexiglas für Acrylglas
  • Polaroid für Sofortbildkameras
  • Post-It für Klebezettel
  • Pril und Spüli für Spülmittel
  • Q-Tip für Wattestäbchen
  • Spinning für Fitnessgeräte und -Training
  • Styropor für einen Kunststoff aus Polystyrol
  • Teflon für Antihaftbeschichtung
  • Tempo für Wegwerf-Taschentücher
  • Tesa für Klebebänder und Klebemittel
  • Thermos für Isolierkannen
  • Tupperware für aus Kunststoff bestehende Küchen- und Haushaltsartikel
  • Uhu für Flüssigkleber
  • Walkman für mobile Kassettenspieler
  • Zewa für Küchenrolle

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Beispiele für Begriffe, die ihren Markenschutz verloren haben

Folgenden Begriffen wurde der Schutz als Wortmarke abgesprochen – sie sind zu Gattungsbegriffen geworden:

  • Wedges (für Kartoffelspalten)
  • Lotto
  • Dynamit
  • Flip-Flop (für Zehentrennersandalen OLG Zweibrücken vom 02.03.2022 Az. 4 U 63/21)

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