IHK Ratgeber

Ökodesign - ökologische Anforderungen in der Produktentwicklung

Ökodesign: Handy mit kleinen Figuren
© Pixabay wir_sind_klein

Inhalt

Ökodesign

Ökodesign bezeichnet die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Damit verbunden ist das Ziel, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz bestimmter Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern.

  • Folglich wird der gesamte Produktlebenszyklus betrachtet: von der Auswahl des Rohmaterials über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung des Produkts.
  • Auch die Umweltauswirkungen werden umfassend einbezogen.
  • Verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung sollen das Ziel der Richtlinie gewährleisten.
  • Die Hersteller oder Importeure in die EU müssen mit der CE-Kennzeichnung nachweisen, dass Sie die Ökodesign-Richtlinie einhalten.

Die Neufassung der Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG) wurde mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Die produktspezifischen Ökodesign-Anforderungen werden jeweils in Durchführungsmaßnahmen in Form einer Verordnung durch die Europäische Kommission festgelegt.

Zurück zur Übersicht

Ökodesign - Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler

Die Verantwortung für die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen und damit die CE-Kennzeichnung trägt derjenige, der das betroffene Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr bringen möchte. Im Allgemeinen ist das

  • der Hersteller,
  • dessen Bevollmächtigter oder
  • der Importeur des Produktes.

Unter anderem muss eine Konformitätsbewertung durch den Verantwortlichen durchgeführt und mittels einer Konformitätserklärung festgehalten werden. Wichtig hierbei ist, dass die CE-Kennzeichnung nur bei Erfüllung aller anderen zutreffenden Herstellerrichtlinien angebracht werden darf.

Einen schnellen Einstieg in das komplexe Regelwerk der Ökodesign-Richtlinie bietet das DIHK-Faktenpapier.

Zurück zur Übersicht

Ökodesign - Hinweise für einzelne Produktgruppen

Smartphones, Tablets, Mobiltelefone, schnurlose Telefone:
Für diese Produktgruppen werden voraussichtlich Ende 2023 erstmals die Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile 7 Jahre lang zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch ein einfacherer Austausch von Komponenten soll möglich sein, um die Reparatur und die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten zu erleichtern und das Recycling zu stärken. Software Updates müssen für 5 Jahre vorgehalten werden. Es wird mit einer Übergangszeit von 21 Monaten gerechnet.
Vgl. die Pressemeldung des BMUV und den Entwurf der Verordnung.

Elektronische Displays, Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und -trockner, Lichtquellen, Kühlgeräte, Haushaltsgeschirrspüler:
Am 5. Dezember 2019 wurden neue Durchführungsverordnungen zur Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) im Amtsblatt L 315 der EU veröffentlicht. Die neuen Vorgaben betreffen die Reparierbarkeit von Geräten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Energieeffizienz. Davon betroffen sind elektronische Displays und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und -trockner, Lichtquellen, Kühlgeräte (auch mit Direktverkaufsfunktion) sowie Haushaltsgeschirrspüler (insgesamt 10 Produktgruppen). Die Substitution von Halogen- durch LED-Lampen ist ebenfalls berücksichtigt. Den Unternehmen stehen für die Umsetzung verschiedene Übergangsfristen zur Verfügung.

Zurück zur Übersicht

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung die Zirkularität stärken

Am 30. März 2022 wurde ein Vorschlag für eine EU Ökodesign-Verordnung veröffentlicht, welche die bisherige EU Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzen soll. Diese neue Verordnung steht im Zusammenhang mit der "Sustainable Product Initiative", die im Rahmen des Green Deal ausgerufen wurde.

Die Bereiche Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere Nachhaltigkeitsaspekte sollen ein stärkeres Gewicht erhalten, zudem erweitert sich die Verordnung auf fast alle Produktkategorien in der EU.

Die zukünftigen Anforderungen umfassen die Aspekte

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Stoffe, die den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft beeinträchtigen
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Recyclinganteil
  • Wiederaufarbeitung und Recycling
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • Informationspflichten, einschließlich eines digitalen Produktpasses

In diesen Bereichen geht das Ökodesign weit über die bisherige Regulierung hinaus. Der Kreislaufgedanke und die Nachhaltigkeit spielen eine große Rolle, da bereits das Design von Produkten entscheidend für die Wiederverwertung oder das Recycling ist. Der gesamte Lebenszyklus tritt in den Fokus, zudem wird die Produktverantwortung der Hersteller erweitert: Mit der Dokumentation von nachhaltigkeitsrelevanten Produktinformationen mittels digitalem Produktpass, beispielsweise zu deren Reparierbarkeit. Der Batteriepass stellt hier für 2026 die erste Umsetzung für neu angeschaffte Batterien dar.

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung geht ein hohes Maß an Anpassungsbedarf für die Unternehmen hinsichtlich u. a. Designvorgaben, Forschung, Prozessänderungen, Aufwänden für Dokumentation und digitaler Schnittstellen einher. Dennoch kann diese Entwicklung zu einer größeren Wettbewerbsgleichheit im EU-Binnenmarkt führen, zeitgleich für mehr Transparenz. Nicht nur gegenüber Verbrauchern und innerhalb der Lieferkette und v. a. Entsorgern, sondern auch gegenüber den eigenen Prozessen.

Vgl. die Informationen zum Right to Repair, beide Verordnungen ergänzen sich.

Zurück zur Übersicht