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Leasing: Wie funktioniert es und was bringt es?

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© Marc Müller by pexels

Leasing ist eine Art der Finanzierung. Dabei werden Güter vermietet, beispielsweise die IT-Ausstattung. Leasingausgaben sind Betriebsausgaben und können steuerlich abgesetzt werden.

Inhalt

Mittelstandsfinanzierung Leasing

Vor dem Hintergrund stark veränderter Rahmenbedingungen der Unternehmensfinanzierung ("Basel II und Rating") gewinnen die Alternativen zur klassischen Fremdkapitalversorgung weiter an Bedeutung. Zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen wird verstärkt Leasing eingesetzt. Heute ist Leasing als alternative Finanzierungsquelle ein fester Bestandteil der Unternehmensfinanzierung. Der Großteil entfällt dabei auf Mobilien (ca. 90%). Wir möchten Ihnen aufzeigen, wie Sie mit diesem alternativen Finanzierungsinstrument Ihre Bilanz optimieren, zusätzliche Liquidität schöpfen und gleichzeitig zu einer Verbesserung Ihres Kreditratings beitragen können. Wir möchten Ihnen auch die Chancen und Risiken des Leasings aufzeigen, denn die Entscheidung zwischen der traditionellen Kreditfinanzierung und dem Leasing bedarf einer ausreichenden Prüfung und Abwägung. In diese sollten auch steuerliche und rechtliche Gesichtspunkte mit einbezogen werden.

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Was ist Leasing?

Leasing ist die Nutzungsüberlassung eines Investitionsguts auf Zeit und gegen Entgelt. Charakteristisch ist, dass Sie als Nutzer des Objektes (im Fachjargon Leasingnehmer genannt) quasi "Mieter" sind. Grundsätzlich gilt: Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber genannt) bleibt in der Regel während der Dauer des Leasingvertrags rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den Gegenstand. Folge davon ist, dass Sie als Leasingnehmer die Leasingraten in voller Höhe als steuerlichen Aufwand behandeln.

Hinweis: Anders verhält es sich, wenn Sie als Leasingnehmer den Gegenstand bilanzieren müssen: Dann stellt nur die meist geringere Abschreibung zuzüglich Zinsen steuerlichen Aufwand dar. Damit Sie die Vorteile des Leasings nutzen können, ist es wichtig, dass der Leasinggegenstand bei der Leasinggesellschaft bilanziert wird! Die Voraussetzungen hierfür werden im Punkt "Vertragsformen" erläutert. Da auf Sie als Leasingnehmer in der Regel Rechte und Pflichten übertragen werden, die bei der "klassischen" Miete der Vermieter trägt (z.B. Instandhaltung, Reparatur, Versicherung und gegebenenfalls Haftung für den Ausfall des Objektes), ist es erforderlich, auch diese Aspekte in die Entscheidung mit einzubeziehen.

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Wie funktioniert Leasing?

Wenn Sie z.B. ein Fahrzeug, eine EDV-Anlage oder eine Produktionsanlage über eine Leasinggesellschaft leasen möchten, wenden Sie sich zunächst an den Hersteller oder Händler und bestellen wie gewohnt das geeignete Objekt. Leasing schränkt weder bei der Auswahl des Objekts noch des Herstellers ein. Der Händler betrachtet Sie zunächst als Barzahler.

Im Anschluss schließen Sie als Leasingnehmer mit der Leasinggesellschaft den Leasingvertrag. Dieser verpflichtet Sie zur Zahlung der Raten und die Leasinggesellschaft zur "vertragsgemäßen Beschaffung und Vermietung". Die Leasinggesellschaft tritt in Ihre Bestellung ein. Damit sie sicher sein kann, dass der
Leasinggegenstand ordnungsgemäß geliefert wurde, bestätigen Sie dies gegebenenfalls in Form einer sogenannten Abnahmebestätigung. Nach Rechnungsstellung bezahlt die Leasinggesellschaft den Kaufpreis und erwirbt das Eigentum am Objekt. Danach beginnt die Laufzeit des Leasingvertrags und Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten.

Spezialformen:

  • Immobilien-Leasing: Dieses funktioniert grundsätzlich nach dem zuvor dargestellten Schema, jedoch mit dem Unterschied, dass für die Immobilie eine Einzelobjektgesellschaft gegründet wird, die als Leasinggeber fungiert und deren Eigentümer die Leasinggesellschaft ist. Der Leasinggeber benötigt entweder das Eigentum oder ein langfristiges Erbbaurecht an dem zu bebauenden bzw. bebauten Grundstück. Meist wird vereinbart, dass die Bauphase durch einen Generalübernehmer durchgeführt wird. Sie erhalten ein im Grundbuch eingetragenes Ankaufsrecht zum steuerlichen Restbuchwert, das zum Ende der Vertragslaufzeit oder zu fest vereinbarten Optionszeitpunkten ausgeübt werden kann, sofern die Gesamtinvestitionskosten nicht während der Laufzeit vollständig zurückgeführt worden sind. Alternativ kann eine Option zum Erwerb der Anteile an der Objektgesellschaft festgelegt werden.
  • Sale-and-lease-back: Diese Form des Leasings bietet Ihnen die Möglichkeit, eine eigene Immobilie, Mobilie oder sogar Prototypen / Demonstrationsgeräte an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen und gleichzeitig wieder zurückzumieten. Der Kaufpreis, den die Leasinggesellschaft zahlt, orientiert sich meist am Ertragswert des Objektes (z.B. bei Immobilien: nachhaltig erzielbare Miete) abzüglich der Bewertungsabschläge durch die finanzierende Leasinggesellschaft bzw. Bank. Ziel ist, Ihre Liquidität zu verbessern und
    gegebenenfalls stille Reserven zu heben.
  • Mietkauf: Mietkaufverträge sind keine Leasingverträge, sondern
    Ratenabzahlungsgeschäfte. Die wirtschaftliche Zurechnung (Bilanzierung)
    erfolgt daher bei Ihnen als Mietkäufer. Das Eigentum geht nach Zahlung der
    letzten Rate automatisch auf Sie als Mietkäufer über.

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Für welche Vorhaben eignet sich Leasing?

Vom Mobilienleasing werden nahezu alle Bereiche mobiler Investitionsgüter ohne größenmäßige Einschränkungen erfasst. Am besten eignen sich fungible Güter, d.h. solche mit guter Wiederverwertbarkeit.

Das Immobilienleasing beginnt in der Praxis ab Anschaffungswerten von ca. 2 Millionen Euro. Aufgrund der komplexen Vertragsbeziehungen zwischen Objektgesellschaft, Leasinggesellschaft, finanzierender Bank und Leasingnehmer existiert derzeit kein richtiger Leasingmarkt für kleinere
Objekte. Grundsätzlich können alle gewerblichen Objekte realisiert werden. Wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude, Gastronomie- und Freizeitobjekte sowie landwirtschaftlich genutzte Objekte werden von Leasinggesellschaften häufig nicht akzeptiert. Das Baujahr der Immobilie sollte nicht vor 1980 liegen, bei zeitnaher Generalsanierung sind Ausnahmen möglich.

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Welche Vor- und Nachteile hat Leasing als Finanzierungsform?

ProContra
pay as you earn: Der Finanzierungsaufwand (bzw. das Nutzungsentgelt) aus der Investition verteilt sich auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer und somit auf den Zeitraum, in dem Erträge daraus
erwirtschaftet werden. Der vorhandene Gestaltungsspielraum kann an Ihre Bedürfnisse angepasst werden (z.B. durch saisonale
Vertragsgestaltung oder Vereinbarung eines Restwertes).
Dies ist bei der "traditionellen" Kreditfinanzierung zum Teil auch möglich.
Leasing schont die Liquidität, Kreditlinien werden entlastet. Es erweitert den finanziellen Handlungsspielraum für zukünftige Entscheidungen.
Die breitere Finanzierungsbasis verringert die Abhängigkeit von Kreditinstituten.
Wenn sich die Leasinggesellschaft objektbezogen bei Ihrer Hausbank refinanziert, wird im Rahmen einer sogenannten Forfaitierung (= Forderungsverkauf) Ihr Bonitätsrisiko an die Bank weitergegeben und das Leasing-Refinanzierungsvolumen doch auf Ihre Kreditlinien angerechnet. Im Einzelfall empfiehlt es sich daher, sich über Banken und Konzernzugehörigkeit und die
Refinanzierungsmodalitäten der Leasinggesellschaft zu informieren.
Off-balance-sheet-Finanzierung:
Die Investition ist bilanzneutral, d.h. dadurch dass die Leasinggesellschaft das Objekt bilanziert, wird im Vergleich zur konventionellen Finanzierung Ihre Bilanz verkürzt und somit eine höhere Eigenkapitalquote ausgewiesen. Sie erwähnen
bestehende Leasingverpflichtungen nur im Geschäftsbericht bzw. im Anhang der Bilanz. Dies kann sich positiv auf das Kreditrating auswirken.
Wichtig: Es müssen die Voraussetzungen für die
Bilanzierung beim Leasinggeber gegeben sein (siehe Vertragsgestaltung).
Einzelne Kreditanalysten und Rating-Agenturen neutralisieren diesen bilanzverkürzenden Leasing-Effekt, indem sie z.B. das Leasing rechnerisch in eine Bankfinanzierung "umwandeln". Seit 2005 kann die für viele Firmen bindende Umstellung auf IAS-/US-GAAP Standards dazu führen, dass geleaste Gegenstände doch bilanziert werden
müssen. Neue Verträge sollten entsprechend gestaltet sein.
Die Leasingrate ist eine feste kalkulierbare Größe, die auch langfristig nicht durch Rating-Veränderungen oder Zinsänderungen beeinflusst werden kann.Damit ist die Leasingrate auch ein Fixkostenblock, der erwirtschaftet werden muss. Der Leasingvertrag ist in der Regel unkündbar (Ausnahme: kündbare Verträge und frühere Optionstermine).
Steuerliche Vorteile können je nach Leasingkonstruktion auftreten, da die Leasingrate in der Regel als Betriebsausgabe verrechnet wird.
Zudem fließen Leasingraten nicht bei der Ermittlung der Dauerschuldzinsen für die Gewerbeertragsteuer ein. Wir empfehlen Ihnen, Ihren individuellen Vorteil und die Wirtschaftlichkeit durch Ihren
Steuerberater berechnen zu lassen.
Die Leasingrate setzt sich zusammen aus den Zinsen, den Kosten für die Abnutzung, und zusätzlich noch den Bearbeitungskosten und der
Gewinnmarge der Leasinggesellschaft. Zu klären ist, ob die dadurch anfallenden höheren Kosten durch z.B. Steuerersparnis oder Serviceleistungen
(Fuhrparkmanagement, Baubetreuung, ...)
wieder ausgeglichen werden.
Wenn das Objekt durch eine Leasinggesellschaft finanziert wird, kann diese im Bereich der Mobilien
als Objekt-Profi und auf Basis des speziellen Know-hows bei der Verwertung gebrauchter Mobilien das
Leasingobjekt z.T. mit einem höheren Sicherheitenwert berücksichtigen. Dies kann
gegebenenfalls Ihren Kreditspielraum erweitern.
Leasinggesellschaften prüfen grundsätzlich nach den gleichen Bonitätsgrundsätzen wie die übrige Kreditwirtschaft.
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Welche Chancen und Risiken bietet Leasing?

ChancenRisiken
Zum Ende der Grundmietzeit gibt es je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche Möglichkeiten: 
Sie kaufen das Objekt durch Ausübung Ihrer
Kaufoption.
Zu beachten ist, dass eine Kaufoption am Ende
der Leasing-Laufzeit zu einem festen Preis leasingschädlich wirken (z.B. muss je nach Vertragsvariante eine Beteiligung an einer eventuellen Wertsteigerung erfolgen) und damit
zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen kann.
Oder die Leasinggesellschaft übt ihre
Andienungsoption aus und verkauft
das Objekt an Sie.
Je nach Vertragsmodell erhält die Leasinggesellschaft ein Andienungsrecht, so
dass Sie das Objekt zu einem im Voraus vereinbarten Restwert abkaufen müssen und
somit das Restwert-Risiko tragen.
Der Leasingvertrag wird verlängert. Dies
führt in der Folgezeit meist zu erheblich
niedrigeren Leasingraten.
Achten Sie daher auf eine marktgerechte
Restwertvereinbarung.
Sie geben das Objekt an die Leasinggesellschaft
zurück, die die Verwertung bzw. den Verkauf
übernimmt (üblich z.B. bei Kfz und EDV).



Auch weitere rechtliche Vereinbarungen müssen genau geprüft werden:

  • Sie haben in der Regel die Pflicht zur Instandhaltung, Instandsetzung und zur Versicherung des Objektes (z.B. müssen Sie beim Mobilien-Leasing auch bei zufälligem Untergang / Verschlechterung die Leasingraten voll weiterzahlen). Auch Gewährleistungsrechte müssen Sie meist selbst durchsetzen (die Leasinggesellschaft tritt diese häufig ab).
  • Der Leasinggeber hat in der Regel die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung. Bei Nichteinhaltung haben Sie ein Kündigungsrecht, im Fall der Abtretung der Rechte gegenüber dem Lieferanten ein Wandlungsrecht. Allerdings ist dann zu beachten, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages entfällt.
  • Probleme können z.B entstehen, wenn die vom Lieferanten gemachten Zusicherungen (z.B. Leistungskapazität) nicht im Leasing-Vertrag enthalten sind, da dann nicht auf eine direkte Haftung des Leasinggebers bzw. des Lieferanten zurückgegriffen werden kann.
  • Ein Austausch des Leasingobjektes während der Vertragslaufzeit kann nur einvernehmlich erfolgen. Empfehlung: Bei der Frage "Kredit oder Leasing" gilt grundsätzlich: Der Vergleich ist nicht einfach. Sie sollten daher Experten (z.B. Steuerberater, Anwälte) zu Rate ziehen, die bei der Berechnung bzgl. Rentabilität und bei rechtlichen Fragen Unterstützung bieten.

Bei der Frage "Kredit oder Leasing" gilt grundsätzlich: Der Vergleich ist nicht einfach. Sie sollten daher Experten (z.B. Steuerberater, Anwälte) zu Rate ziehen, die bei der Berechnung bzgl. Rentabilität und bei rechtlichen Fragen Unterstützung bieten.

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Wer bietet Leasing an?

Hersteller bieten oft günstigere Angebote als unabhängige Leasinggesellschaften, weil sie Leasing als Vertriebsform nutzen und den Spielraum zwischen eigenen Herstellungskosten und Verkaufspreis zur Ermäßigung der Leasingkosten einsetzen. Allerdings kann so ein möglicher Rabatt im Fall der Barzahlung verloren gehen.

Freie Leasinggesellschaften kaufen auf Veranlassung des künftigen Leasingnehmers das Objekt und "vermieten" es weiter. Der Vorteil eines solchen Leasinganbieters kann in günstigen Eigeneinkaufskonditionen ("Großabnehmer-Rabatt") liegen, der an Sie als Endkunden weitergegeben wird.

Tochterunternehmen von Kreditinstituten: Viele Leasinggesellschaften gehören zum Konzernverbund von Banken oder Sparkassen. Hier können Sie ebenfalls von Großabnehmerkonditionen und günstigen Refinanzierungskonditionen bei der Konzernmutter profitieren. Auch die Tatsache, dass bereits alle Unterlagen für eine Bonitätsprüfung des Leasingnehmers im Haus sind, kann sich zum zeitsparenden Vorteil für Sie als Leasingnehmer auswirken. Nachteil kann sein, dass gegebenenfalls ein künftiger Leasingvertrag den bereits bestehenden Kreditlinien zugerechnet wird, wenn es sich bei der Leasinggesellschaft um eine Konzerntochter handelt.

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Wo kann man sich über Leasinggesellschafen informieren?

Die Informationsseite des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) e.V. finden Sie im Internet unter www.leasingverband.de. Hier haben Sie die Möglichkeit, Leasinggesellschaften zu recherchieren und allgemeine Informationen zum Thema Leasing zu erhalten. Neben den Mitgliedern des o.a. Verbandes gibt es noch eine Reihe weiterer Leasinggesellschaften und Spezialinstititute mit dem entsprechenden Angebot. Diese finden Sie unter Eingabe des Suchbegriffs "Leasing" bei entsprechenden Suchmaschinen.

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Welche Vertragsformen gibt es?