IHK Ratgeber

Wie wird man ehrenamtlicher Finanzrichter?

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© Foto: helmutvogler/fotolia

Die deutsche Gerichtsbarkeit sieht vor, neben hauptamtlichen Richtern auch „Laienrichter“ in die Rechtsprechung mit einzubeziehen. Dazu gehören auch die ehrenamtlichen Finanzrichter.

Allgemeines

In der Finanzgerichtsbarkeit finden sich Regelungen zu ehrenamtlichen Richtern in §§ 16 ff. Finanzgerichtsordnung (FGO).

Ehrenamtliche Finanzrichter/innen müssen keine umfassende Steuerexpertise haben. Vielmehr sollen sie sich als Praktiker aus der Wirtschaft an der Urteilsfindung in finanzrechtlichen Streitigkeiten beteiligen und die Sachkenntnis der hauptamtlichen Richter unterstützen. Die juristische Aufarbeitung und steuerliche Analyse der Sachverhalte erfolgt durch hauptamtliche Richter.

Die Senate am Finanzgericht sind in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich mit jeweils drei hauptamtlichen Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern bei gleichberechtigter Mitwirkung besetzt.

Aufgabe der IHK

Für eine Amtsperiode von fünf Jahren schlägt die IHK für München und Oberbayern als Berufsvertretung geeignete Persönlichkeiten als ehrenamtliche Finanzrichter am Finanzgericht München zur Wahl vor. Auf das Wahlverfahren hat die IHK für München und Oberbayern keinen Einfluss. Das Finanzgericht München ist umfassend zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, soweit es um finanzgerichtliche Verfahren geht, welche die Streitigkeiten im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder z. B. der Abgabenordnung betreffen. In besonderen Verfahren (Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolangelegenheiten) ist das Finanzgericht München für ganz Bayern zuständig.

Ehrenamtliche Finanzrichter tragen daher im Gesamtinteresse unserer bayerischen Wirtschaft zur Aufrechterhaltung einer sachbezogenen, objektiven und kontinuierlichen Finanz- und Steuerrechtsprechung bei.

Die Voraussetzungen zur Bekleidung des Ehrenamtes zeigt ein Merkblatt auf.

Am 11. Juli 2016 wurden zahlreiche ehrenamtliche Finanzrichter in Südbayern durch das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für ihr langjähriges Engagement mit einer Finanzmedaille ausgezeichnet.

IHK-Empfang für ehrenamtliche Finanzrichter/-innen

Anlässlich der neuen Wahlperiode 2016 bis 2020 hat die IHK für München und Oberbayern zum ersten Mal zu Ehren der von ihr vorgeschlagenen und für diese Wahlperiode gewählten ehrenamtlichen Finanzrichter/-innen des Finanzgerichts München am 29. November 2016 einen Empfang durchgeführt.

Herr Dr. Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern, und Herr Dr. Peter Röll, Vizepräsident des Finanzgerichts München würdigten in ihren Grußworten das wertvolle Engagement der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter.

Zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Finanzrichterinnen und Finanzrichter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der bayerischen Finanzverwaltung und der Steuerberaterkammer München nutzten den Abend für einen angenehmen Gedankenaustausch.