Azubis aus Drittstaaten

Einreisen und Ankommen richtig planen

Multiracial Group of Friends with Hands in Stack, Teamwork
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Eine immer größere Bedeutung in der Fachkräfte-Strategie der Betriebe nimmt die Ausbildung von jungen Menschen aus Drittstaaten ein. Das Integrationsteam der IHK für München und Oberbayern unterstützt Ausbildungsbetriebe mit einem umfassenden Beratungs- und Informationsangebot.

Inhalt

Unterstützung durch das IHK-Integrationsteam

Die Besetzung von Ausbildungsstellen mit jungen Menschen aus Drittstaaten nimmt rasant zu: Allein in Oberbayern hat sich im Jahr 2022 die Anzahl von Azubis aus Drittstaaten wie beispielsweise Marokko oder Vietnam im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt bzw. sogar verdreifacht.

Mit Einzelberatungen, Workshops und Informationsveranstaltungen unterstützt das IHK- Integrationsteam diesen Prozess. Wir informieren Ausbildungsbetriebe, was es bei der Einstellung von Azubis aus Drittstaaten zu beachten gilt, zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und wie auch das soziale und gesellschaftliche Ankommen der Azubis aus Drittstaaten gelingen kann.

Dazu haben wir in der eigens konzipierten Checkliste „Auszubildende aus Nicht-EU Länder“ zahlreiche Tipps für die praktische Umsetzung der Einreiseformalitäten und die soziale Integration zusammengestellt. Darin zeigen wir Ihnen auf, welche rechtlichen, behördlichen, aber auch integrativen Schritte der Ausbildungsbetrieb sowie der/die künftige Auszubildende für die Einreise und den Ausbildungsstart gehen sollte.

Neue Möglichkeiten in der Ausbildung durch die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG)

Die deutsche Wirtschaft braucht dringend Fachkräfte. Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) soll die Attraktivität Deutschlands bei Arbeitskräften aus dem Ausland steigern. Ab März 2024 treten einige Neuerungen in Kraft, die gerade auch den Zugang zum Ausbildungsmarkt erleichtern:

  • Erweiterung der Nebenbeschäftigungsmöglichkeit: bis zu 20 Stunden/Woche
  • Entfall Vorrangprüfung (BA) bei Erteilung von Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis

Erweiterung der Aufenthaltsmöglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche (§17 AufenthG):

  • Anhebung der Altersgrenze von 25 auf 35 Jahre
  • Absenkung der Anforderungen an Sprachkenntnisse auf Niveau B1 (GER)
  • Erhöhung der Höchstaufenthaltsdauer von 6 auf 9 Monate
  • Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche

Weitere Infos finden Sie in unserer Präsentation und in der FAQ-Liste

Fallbeispiel: Ausbildungsbewerber aus Drittstaaten, die über das Visumsverfahren zur Ausbildungsplatzsuche einreisen

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Zweckwechsel

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Darüber hinaus ergeben sich weitere Neuerungen und damit neue Optionen durch die FEG-Reform für Neuzugewanderte, die sich bereits mit einem Visum in Deutschland aufhalten:

  • Es besteht künftig für Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte eine Wechselmöglichkeit („Zweckwechsel“) im Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung, die sich bereits -mit entsprechendem Visum -zu einem anderen Zweck (z.B. Spracherwerb oder Studium) im Inland aufhalten, ohne ins Ausland ausreisen zu müssen.
  • Die Erteilung von Anschlusstiteln für Fachkräfte nach absolvierter Berufsausbildung wird erleichtert: Anspruch auf Aufenthaltstitel zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung (in nicht-reglementierten Berufen)
  • Die neue Chancenkarte: Relevanz für Ausbildungsbewerber > 35 Jahren

Tipps für das "Onboarding"

Damit auch der Start in die Ausbildung gelingt, ist ein gut vorbereitetes Ankommen in Deutschland und im Ausbildungsbetrieb wesentlich. Gemeinsam mit dem Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge " (NUIF) haben wir dazu im Online-Workshop "Onboarding neu gedacht - von der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Probezeit" über erprobte Wege und notwendige Schritte bei der Begleitung von Azubis in die Ausbildung informiert. Wertvolle Tipps finden Sie hier

Die IHK für München und Oberbayern berät Ihre Mitgliedsunternehmen auch im Hinblick auf die Beschäftigung und optimale Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Weitere Infos hier