Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer

Gefahrgutfahrer

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Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Lange galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung eingesetzt wurden, deren höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t (inkl. Anhänger) übersteigt. Am 1. Januar 2007 ist diese Gewichtsgrenze entfallen.

Seit 2007 müssen alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.


  • Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.

Prüfungsgebühren der Gefahrgutfahrerprüfung

ADR-Ersatzbescheinigung

Benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung Ihrer gültigen ADR-Bescheinigung, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung/Zweitschrift aus und lesen Sie die Anweisungen im Onlineantrag.

Hier können Sie den Antrag stellen

Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig und beträgt 35,00 €, die Sie vorher nach Erhalt des Gebührenbescheides überweisen müssen.