IHK Ratgeber

Azubis müssen ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis führen

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Auszubildende sind laut Ausbildungsverordnung dazu verpflichtet, Ausbildungsnachweise zu führen. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig ihre Tätigkeiten aufzeichnen, um eine systematische und geordnete Ausbildung nachzuweisen. Dafür sollten die Auszubildenden während ihrer Ausbildungszeit ausreichend Gelegenheit bekommen.

Ausbildungsnachweise (auch „Berichtsheft“ genannt) können handschriftlich auf Papier oder elektronisch am PC/Tablet geführt werden. Ab September 2021 ist es auch möglich das Berichtsheft über das Serviceportal Bildung digital zu führen.

Was heißt elektronisch / schriftlich geführt?

a) Elektronisch geführte Ausbildungsnachweise sind z. B.

  • am PC/Tablet erstellte einzelne Ausbildungsnachweise/Berichte als PDF-Datei oder
  • es handelt sich um Ausbildungsnachweise/Berichte, die mit einer speziellen Software/einer Webanwendung erstellt und abgezeichnet wurden und als PDF-Datei zur Verfügung stehen und
  • bei Einreichung einer PDF-Datei (Ausbildungsnachweise/Berichtshefte) ist zusätzlich eine Urheberschaftserklärung, die vom Ausbildenden/Ausbilder und Auszubildenden zu unterschreiben ist, beizufügen.

b) Schriftlich geführte Ausbildungsnachweise wurden handschriftlich geführt.

Wann und wie werden die schriftlich / elektronisch geführten Ausbildungsnachweise bei der IHK vorgelegt?

Die Vorlage erfolgt ausschließlich nach vorheriger Aufforderung durch die IHK.

  • Bei schriftlicher Ausbildungsnachweisführung: Bitte mailen Sie uns - nach vorheriger Aufforderung durch die IHK - Ihre Ausbildungsnachweise in EINER PDF-Datei (max. Dateigröße 25 MB) an den/die auffordernde/-n IHK-Mitarbeiter/-in.
  • Bei elektronischer Ausbildungsnachweisführung: Bitte mailen Sie uns - nach vorheriger Aufforderung durch die IHK - Ihre Ausbildungsnachweise in EINER PDF-Datei (max. Dateigröße 25 MB) mit der unterzeichneten Urheberschaftserklärung an den/die auffordernde/-n IHK-Mitarbeiter/-in.

Das sollten Sie zum Berichtsheft wissen

  • Alle Azubis, unabhängig vom Ausbildungsberuf, sind gemäß Berufsbildungsgesetz verpflichtet, einen (wöchentlichen oder täglichen) Ausbildungsnachweis zu führen.
  • Auch die in der Berufsschule vermittelten Lerninhalte müssen schriftlich dokumentiert werden.
  • Die Richtigkeit der Aufzeichnungen bestätigen die Auszubildenden und Ausbildenden mit ihrer Unterschrift und der Angabe des jeweiligen Datums.
  • Auszubildende begehen eine Vertragsverletzung, wenn sie die Ausbildungsnachweise nicht ordnungsgemäß führen.
  • Die Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

So unterstützen Sie Ihre Auszubildenden beim Führen der Ausbildungsnachweise

  • Sie nehmen aktiv Einfluss darauf, dass die Auszubildenden ihre Ausbildungsnachweise führen und überwachen dies auch.
  • Sie prüfen den Ausbildungsnachweis wöchentlich und zeichnen ihn mit Datum ab.
  • Sie weisen auf etwaige Mängel hin und sorgen im Rahmen ihrer Ausbildungspflicht für notwendige Verbesserungen.

Ausbildungsnachweise bei Umschülern

Für Umschüler und Umschülerinnen sind Ausbildungsnachweise nicht zwingend vorgeschrieben.
Wir empfehlen jedoch dringend, dass auch Umschüler/-innen Ausbildungsnachweise führen.