Fragen zum/zur Zertifizierten Verwalter/-in

Allgemeine Fragen zum/zur Zertifizierten Verwalter/-in

Ich habe Fragen zur Weiterbildungspflicht für Hausverwalter (§ 34c Absatz 2a GewO). Wo finde ich entsprechende Informationen?

Die FAQs zur gesetzlich festgelegten Weiterbildungspflicht finden Sie hier

Unter welchen Rahmenbedingungen werde ich von der Prüfungspflicht befreit?

Einem zertifizierten Verwalter ist nach § 7 der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt, wer

  • die Befähigung zum Richteramt,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
  • einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt

besitzt. Die genannten Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen. Sie sind von der Prüfung zum zertifizierten Verwalter befreit.

Die in § 7 ZertVerwV festgelegten Abschlüsse sind abschließend und können nicht mit anderen Abschlüssen oder Zertifikaten gleichgesetzt werden.

Erhalte ich eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, damit ich das Vorliegen der Befreiung von der Prüfungspflicht nachweisen kann?

Eine Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ist durch den Verordnungsgeber nicht vorgesehen und kann deshalb durch die IHK nicht ausgestellt werden.

Die IHK kann deshalb insbesondere zum Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt (§ 7 Satz 1 Nummer 4 ZertVerwV) keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Gibt es Sonderregelungen für juristische Personen und Personengesellschaften?

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

Sieht das WEG / die ZertVerwV Übergangsvorschriften vor?

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung gehört ab dem 01.12.2022 insbesondere die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer (§ 25 Absatz 2) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

Eine Person, die am 1. Dezember 2020 Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war, gilt gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bis zum 01.06.2024 als zertifizierter Verwalter.

Fragen zur Sachkundeprüfung Zertifizierte/-r Verwalter/-in

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen.

Muss ich im Regierungsbezirk Oberbayern wohnen oder arbeiten, damit ich die Prüfung bei der IHK für München und Oberbayern ablegen kann?

Nein, die Prüfung kann vor jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die sie anbietet.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren

Prüfungsgebühren stehen aktuell noch nicht fest und werden voraussichtlich ab Mai/Juni 2022 auf dieser Seite bekannt gegeben.

Wann findet die Prüfung statt - Prüfungstermine

Die Prüfungstermine stehen aktuell noch nicht fest.

Die Prüfung wird voraussichtlich erstmalig im zweiten Halbjahr 2022 durch die IHK München angeboten.

Wie kann ich mich anmelden - Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung erfolgt Online. Sobald Termine festgelegt sind, können Sie sich hier online anmelden.

Inhalte der Prüfung

Die Sachkundeprüfung „Zertifizierten Verwalter“ setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

Die Leistung des Prüflings ist von dem Prüfungsausschuss mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten. Die Prüfung ist mit „bestanden“ zu bewerten, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind. Der schriftliche Teil der Prüfung ist mit „bestanden“ zu bewerten, wenn der Prüfling in allen Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. Der mündliche Teil der Prüfung ist mit „bestanden“ zu bewerten, wenn der Prüfling mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.

Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung findet in der Regel an PC-Prüfungsplätzen in den Räumen der IHK statt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst vier Themenbereiche und dauert 90 Minuten. Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete (siehe auch ZertVerwV – Anlage1) :

1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

1.1. Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
1.2. Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
1.3. Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

2. Rechtliche Grundlagen

2.1. Wohnungseigentumsgesetz

2.1.1.Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
2.1.2.Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
2.1.3.Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
2.1.4.Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
2.1.5.Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
2.1.6.Wohnungseigentümerversammlung
2.1.7.Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
2.1.8.Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
2.1.9.Rechte des Verwaltungsbeirats

2.2. Bürgerliches Gesetzbuch

2.2.1.Allgemeines Vertragsrecht
2.2.2.Mietrecht
2.2.3.Werkvertragsrecht
2.2.4.Grundstücksrecht

2.3. Grundbuchrecht

2.4. Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

2.5. Berufsrecht der Verwalter

2.5.1.Gewerbeordnung
2.5.2.Makler- und Bauträgerverordnung
2.5.3.Rechtsdienstleistungsgesetz

2.6. Sonstige Rechtsgrundlagen

2.6.1.Heizkostenverordnung
2.6.2.Trinkwasserverordnung
2.6.3.Energierecht

3. Kaufmännische Grundlagen

3.1. Allgemeine kaufmännische Grundlagen

3.1.1.Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
3.1.2.Externes und internes Rechnungswesen

3.2. Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

3.2.1.Sonderumlagen/Erhaltungsrücklage
3.2.2.Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
3.2.3.Hausgeld, Mahnwesen

4. Technische Grundlagen

4.1. Baustoffe und Baustofftechnologie
4.2. Haustechnik
4.3. Erkennen von Mängeln
4.4. Verkehrssicherungspflichten
4.5. Erhaltungsplanung
4.6. Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
4.7. Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
4.8. Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
4.9. Dokumentation

Mündliche Prüfung

Prüfungszeit - 15 Minuten

Gegenstand der mündlichen Prüfung muss in jedem Fall das Wohnungseigentumsrecht (ZertVerwV - Anlage 1 – Punkt 2.1) sein. Zusätzlich können die Kenntnisse zu weiteren Prüfungsgegenständen der ZertVerwV - Anlage 1 geprüft werden.

Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten

Um die notwendigen Kenntnisse für die Sachkundeprüfung zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungsseminare von diversen Bildungsträgern. Die IHK gibt auf Grund ihrer Bildungsträgerneutralität hierzu keine Auskünfte. Nutzen Sie deshalb die einschlägigen Suchmaschinen mit den entsprechenden Schlagwörtern (z. B. Prüfungsvorbereitung Sachkundeprüfung Zertifizierte/-r Verwalter/-in) oder alternativ das Weiterbildungs-Informations-System WIS (https://wis.ihk.de/).