Corona Warn App
Die Corona-Warn -App ist in Deutschland seit dem 16. Juni 2020 verfügbar. Wer ein Smartphone auf Android- und iOS-Basis besitzt, kann diese App aus den jeweiligen App-Stores herunterladen.
Corona Warn App
Corona Warn App
Die Corona-Warn -App ist in Deutschland seit dem 16. Juni 2020 verfügbar. Wer ein Smartphone auf Android- und iOS-Basis besitzt, kann diese App aus den jeweiligen App-Stores herunterladen.
Wozu soll diese App eingesetzt werden?
Die Corona-Warn-App soll Nutzer schnellstmöglich informieren, dass sie einer mit COVID-19 infizierten Person begegnet sind. Über die Corona-Warn-App sollen mögliche Infektionsketten früher erkannt und unterbrochen werden (beschleunigte Begegnungsnachverfolgung und zeitnahe Information von gefährdeten Personen).
Ebenso wie z. B. Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung einer Infektion zählt die Corona-Warn-App zu den Maßnahmen, welche der Bekämpfung der Corona-Pandemie dienen.
Wer ist der verantwortliche App-Betreiber?
Dies ist das Robert-Koch-Institut (RKI). Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die App liegt somit beim RKI.
Welche Datenschutzaufsichtsbehörde ist für den Betrieb der App zuständig?
Dies ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-5550
poststelle@bfdi.bund.de
www.bfdi.bund.de
Darf der Zutritt zu Unternehmen/sonstigen Orten von der Nutzung der Corona-Warn-App abhängig gemacht werden?
Nein, das ist datenschutzrechtlich unzulässig. Der Einsatz der App ist freiwillig. Dies hat das RKI als verantwortlicher Betreiber in seinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich so festgelegt. Damit würde jeder, der verpflichtend die App vorschreiben und darüber den Zutritt zu Gebäuden/sonstigen Örtlichkeiten regeln wollte, den Grundgedanken einer freiwilligen Nutzung unterlaufen und diese damit zweckwidrig einsetzen. Eine derartige Vorgabe kann auch nicht wirksam auf eine Einwilligung (fehlt an der Freiwilligkeit!) gestützt werden.
Damit dürfen z. B. Unternehmer ihre Mitarbeiter nicht verpflichten, die Corona-Warn-App zu installieren. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter ein dienstliches oder ein privates Smartphone nutzt. Unzulässig wäre damit auch, Besuchern den Zugang zu Gebäuden (Gaststätten, Läden, Arbeitsstätten, Dienstgebäude etc.) oder zu öffentlichen Verkehrsmittel zu verwehren, falls diese die App auf ihren Smartphones nicht installiert haben. Auch darf nicht (z. B. auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln) kontrolliert werden, ob eine Person diese App auf ihrem Smartphone nutzt.
Die Datenschutzaufsichtsbehördenhaben angekündigt, Verstöße hiergegen mit Bußgeld zu ahnden.
Weiterführende Links
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
https://www.lda.bayern.de/de/thema_corona_warn_app.html - Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
www.bfdi.bund.de - Corona-Warn-App als Open-Source-Anwendung
https://github.com/corona-warn-app - FAQ
https://www.coronawarn.app/de/faq/ - Download-Links - Corona Warn App
https://www.coronawarn.app oder direkt in den App-Stores von Apple oder Android