Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit im Berufsausbildungsvertrag ab 2021 ein Muss

Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit

Ab dem 1. Januar 2021 muss die Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden.

Was ist die Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit?

Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Weitere Details finden Sie hier

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit

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